Reise mit ICE trotz abgelaufenem Pass?
Hey Leute,
Und zwar fahre ich im Februar auf Klassenfahrt(11te) in die Niederlande. Nun habe ich folgendes Problem, mein Reise Pass ist abgelaufen und bis ich ihn fertig machen würde, würde es 3 Monate dauern da ich Ukrainischer Staatsbürger bin(wäre gerne deutscher) dauert es bei denen immer so lange. Wir als Klasse mieten uns Bungalows also so ne Art Ferienhäuser für eine Woche am Strand. Ich frage euch ob ich trotz abgelaufenen Reisepass( Ausweis) überhaupt mitfahren kann?! Habe ne gültige versicherungs Karte und einen Schülerausweis. Die Fahrt ist mit dem Zug(Ice) und ich weiß jetzt nicht ob es Sinn macht das Geld für die Klassenfahrt zu überweisen, wenn nicht sicher ist ob ich vielleicht im ICE kontrolliert werde da es in den Niederlanden ist also somit im Ausland ich kenn mich damit nicht aus. Vielen Dank.
3 Antworten
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Hallo,
da solltest du am besten das nächstgelegene Konsulat der Niederlande fragen.
(siehe hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/niederlande-node/vertretungenniederlande/211090 )
Wenn du hier in Deutschland einen Wohnsitz und eine Aufenthaltsbewillung hast, sollte das normalerweise , sollte das so gehen.
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Das soll er ja eben mit dem Konsulat klären, denn nur die können dazu verbindliche Auskunft geben.
"Meinungen" irgendwelcher User hier helfen ihm nämlich nciht weiter.
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Du brauchst ein gueltiges Grenzuebertrittspapier. Dein (vermutlich vorhandener) elektronischer Aufenthaltstitel reicht nicht aus. Du musst zusaetzlich einen gueltigen Reisepass mitfuehren. Den hast du aber nicht. Somit darfst du nicht in die Niederlande einreisen.
Allerdings gibt es bei Klassenfahrten allgemeinbildender Schulen die Moeglichkeit einer sog. Schuelersammelliste. Mit der kannst du dann auch ohne Pass in die Niederlande einreisen. Mehr dazu hier (nach unten scrollen bis Nr. 4): https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/FAQ-Schulrecht/FAQ-Schulrecht-LuL/Schulwanderungen-Schulfahrten/FAQ-Schulfahrten-Allgemeine-Fragen/FAQ5-Recht-Schulfahrten/index.html
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Hey,
danke für die schnelle Antwort! Ich hab mir das was du verlinkt hast mir durchgelesen aber leider steht im letzten Satz des Punktes 4. das dies leider nicht, für Berufsbildende Schulen gilt. Da ich auf eine Berufsfachschule gehe fällt dies leider denk ich mal weg.
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Im Allgemeinen ist das in den Niederlanden nicht anders als in Deutschland. Im Zug wird es keine besondere Kontrolle geben, außer die üblichen "Graskontrollen" an der niederländischen Grenze. So lange du von da nix mitbringst ist das kein Problem.
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Ja ist halt Risiko,bekomme falls ich kontrolliert werde mega anschiss von den Niederländern und im schlimmsten Fall, irgend ne Geldstrafe die ich jetzt überhaupt nicht gebrauchen kann. Danke aber
Reicht nicht aus. Beim Grenzuebertritt muss auch ein gueltiger Reisepass mitgefuehrt werden. Bei EU Buergern reicht zwar auch ein Personalausweis, der sogar schon bis zu 1 Jahr abgelaufen sein darf, beim Fragesteller handelt es sich aber nicht um einen EU Buerger.