Reicht für den Führerschein (B) eine Kopie der Erste Hilfe Bescheinigung und des Sehtests?

2 Antworten

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Hallo kai

die Fsst verlangt die Originale!!!

die Originale kommen dann in deine Fsst-Akte und sind dein Leben lang gültig (außer die Sehtestbescheinigung)


maiky030  06.05.2014, 20:48

Hallo, heißt das,wenn ich mihc vor 3 jahren bei einer fahrschule angemeldet habe,erste hilfe kurs gemacht habe und policheilich angemeldet habe und die es auch genehmigt haben,das ich jetzt nach 3 jahren dort ohne erstehilfe bescheinigung hingehen kann ? Es wäre die gleiche polizeistelle,habe auch eine Ersatzbescheinigung,geht das mit der ? Bitte um Antowrt

Nayrux3  16.03.2013, 20:44

Also ich habe meinen erste Hilfe Kurs damals bei den Maltesern gemacht und ein Original und eine Kopie bekommen. Die Kopie habe ich eingereicht, alles in Ordnung.. ich habe sie sogar zurück bekommen.

hameder  17.03.2013, 16:16
@ginatilan

Gar nicht seltsam - denn das was er bekommen hat ist keine Kopie, sondern standartmäßig eine (selbstdurchschreibende) Zweitschrift des Originals.

Diese trägt ebenso das Siegel und die Unterschrift und ist also nicht einfach eine (Foto-)Kopie sondern immer noch ein Original-Dokument.

ginatilan  18.03.2013, 15:15
@hameder

Hallo hameder

dann ist es eine beglaubigte Kopie/Abschrift.

die Frage lautet aber ob eine Kopie ausreicht.

kai188 
Beitragsersteller
 16.03.2013, 17:03

Ok. Dankeschön.

Das kommt auf die jeweilige Führerscheinstelle an, dort solltest du nachfragen.


hameder  17.03.2013, 16:11

Klar...

Und auf den Polizisten kommt es an, ob er die Kopie deines Führerscheines akzeptiert und beim Aldi kannst Du mit einer Kopie deines Geldbeutels bezahlen...

Hallo?! Das sind Dokumente!

Warum müssen hier immer Leute einen "Rat" geben, die keine Ahnung von der Materie haben :(