reicht es für die polizei?

ruhrgur  25.07.2024, 23:00

Was meinst Du mit „reicht“? Was ist Deine konkrete Frage?

lexny5 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 23:02

ob die polizei überhaupt irgendwas unternehmen wird, bzw. kann weil es wahrscheinlich an beweisen reicht. beispielsweise für eine einstweilige verfügung

1 Antwort

beispielsweise für eine einstweilige verfügung

Damit hat die Polizei nichts zu tun. Du kannst dich selbst ans Amtsgericht wenden, wenn du eine Gewaltschutzanordnung erwirken willst. Solange es hier aber nur zu einer unkonkreten Drohung gekommen ist, ohne dass eine zukünftige rechtswidrige Tat gegen deine körperliche Unversehrtheit realistisch erscheint, dürfte das Gericht die Voraussetzungen vermutlich verneinen (§ 1 II Nr. 1 GewSchG).

Sollte dir allerdings wiederholt nachgestellt werden, hättest du mit einem Antrag auf Erlass einer entsprechenden Anordnung durchaus Aussicht auf Erfolg (§ 1 II Nr. 2 lit. b GewSchG).

ob die polizei überhaupt irgendwas unternehmen wird

Du kannst selbstverständlich Strafantrag gegen die Person stellen. Hinsichtlich der Beleidigung wird das Ganze aber mit hoher Wahrscheinlichkeit von der StA an den Weg der Privatklage verwiesen werden.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)