reicht es für die polizei?
hallo,
ich hatte kontakt zu jemanden, nach längerem ist er auffällig geworden mit beleidigungen (leider habe ich nicht mehr wirklich chat verläufe nur ein paar, und teilweise ein paar freunde den ich die gezeigt habe) und dann hatten wir keinen kontakt mehr, und dann nach einiger zeit hatten wir wieder kontakt und er hat mir dann einige male gedroht mit worten wie „wenn du her kommst, wirst du sehen was passiert ist“ und sowas in der art.
als wir dann komplett den kontakt abgebrochen haben, hat er mich nochmal beleidigt als hur3, schl@mpe, m¡stgrburt, gesagt das ich sterben soll weil es das beste für alle wäre. (davon habe ich noch den chat)
ich hab es eifnach nur hingenommen, nun ist es so das er heute vor meiner tür stand mit seinem cousin und mit mir reden wollte, „REDEN“.
Das ding bei ihm, ist er ist polizeilich vorgestraft, war auch schon in einer zelle, und hat momentan noch anzeigen am laufen.
ich habe wirklich angst vor ihm, aber heutzutage weiß man nicht was noch für die polizei reicht.
1 Antwort
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beispielsweise für eine einstweilige verfügung
Damit hat die Polizei nichts zu tun. Du kannst dich selbst ans Amtsgericht wenden, wenn du eine Gewaltschutzanordnung erwirken willst. Solange es hier aber nur zu einer unkonkreten Drohung gekommen ist, ohne dass eine zukünftige rechtswidrige Tat gegen deine körperliche Unversehrtheit realistisch erscheint, dürfte das Gericht die Voraussetzungen vermutlich verneinen (§ 1 II Nr. 1 GewSchG).
Sollte dir allerdings wiederholt nachgestellt werden, hättest du mit einem Antrag auf Erlass einer entsprechenden Anordnung durchaus Aussicht auf Erfolg (§ 1 II Nr. 2 lit. b GewSchG).
ob die polizei überhaupt irgendwas unternehmen wird
Du kannst selbstverständlich Strafantrag gegen die Person stellen. Hinsichtlich der Beleidigung wird das Ganze aber mit hoher Wahrscheinlichkeit von der StA an den Weg der Privatklage verwiesen werden.
LG