REGENwasser läuft richtung Haus ab ,durch fehlerhaftes einbringen des Asphalt auf dem Fussweg?

1 Antwort

Wenn der Fußweg der Stadt / Gemeinde gehört, dann dürfen sie das Niederschlagswasser dieser Fläche nicht auf das Grundstück anderer ableiten.

Andere Grundstückseigentümer dürfen das auch nicht.

Hier ist wohl der öffentliche Auftraggeber in der Haftung.

Ob der öffentliche Auftraggeber den Bauunternehmer in Regress nehmen kann, ist deren Problem, nicht Deines.


FEILERMario 
Beitragsersteller
 06.12.2023, 18:44

Danke Danke..Das ist auch meine Ansicht dazu . Also morgen ab aufs Strassenbauamt..Ich danke dir ..

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