Rechtsschutzversicherung abschließen nach Schädigung durch Straftat, um dann die Kosten für die Klage zu erhalten?
Hallo allerseits,
ich wurde vor ca. einem Jahr durch ein eBay-Betrugsdelikt zum Opfer einer Straftat.
Ich habe das Ganze zur Anzeige gebracht und mittlerweile ist das Verfahren eingestellt worden. Mein Geld (rund 300 Euro) hätte ich aber gerne zurück.
Nun die Frage aller Fragen, kann ich jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließen, um dann - bei Beginn Ihrer Gültigkeit - einen Anwalt zu kontaktieren, der auf Kosten der Versicherung mir mein Geld einklagt.
Danke im Voraus.
Ich sollte wohl folgendes Ergänzen: Mir ist das Prinzip einer Versicherung durchaus begreiflich, die Frage stellt sich aus folgendem Grund.
Ich habe mir die AGBs der meisten Versicherer durchgelesen, worin klar zu lesen ist, dass für einen begonnen Rechtsstreit keine Kostenübernahme erfolgt.
Das ist ja auch vollkommen logisch.
In meinem Fall ist es nur so, dass kein juristischer Rechtsstreit aktiv vorliegt, sondern lediglich das Schadensereignis in der Vergangenheit liegt, der Rechtsstreit aber in der Zukunft.
csor77 hat das ja aber dankenswerter Weise aufgeklärt.
Bei wem willst Du das Geld genau einklagen?
Bei der Person die mich betrogen hat, konsequenter Weise.
Aber wenn das Verfahren eingestellt wurde, dann wird es sicherlich nicht noch einmal aufgerollt. Gibt es denn neue Beweise, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen?
Bitte genau lesen, die Strafanzeige wurde eingestellt.
Das hat nichts mit meinem Recht zu tun, auf rechtlichen Wege mein Geld einzufordern.
Die Strafanzeige wurde eingestellt. Das heisst, es liegt juristisch gar keine Straftat vor oder zumindest lässt sich das gar nicht beweisen.
Die Strafanzeige wurde nach Par. 154 Abs 1 StPO eingestellt, da es eine schwere Verurteilung gegen den Angeklagten gab. Zivilrechtliche Ansprüche haben jedoch damit NICHTS zu tun.
3 Antworten
Nein, eine Versicherung muss man vor dem Schadensereignis haben.
Selbst wenn Du jetzt eine nagelneue RSV abschließt, hast Du meist 3 Monate Wartezeit. Erst wenn Fälle ab dann eintreten, werden Kosten übernommen.
Leider nein, das geht nicht.