Rechtsschutzversicherung?
Ich habe mein Haus vermietet. Leider habe ich mit meinen Mietern voll daneben gegriffen. Nun habe ich die 1. Instanz gewonnen und der Richter hat festgestellt das der Mietvertrag anhand einer Sondervereinbarung, die im übrigen vom Mieter selbst verfasst wurde gar nicht zustande gekommen ist. So wie es aussieht hat er eine Rechtsschutzversicherung. Greift eine Mieterrechtsschutz nun auch bei einer 2. Instanz auch wenn der Mietvertrag ungültig ist?
3 Antworten
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Natürlich ist der Mietvertrag zustande gekommen - durch konkludentes Handeln.
Entweder hast du etwas falsch verstanden - oder der Richter ist eine Niete...
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Da kann etwas nicht stimmen, hat er also wirklich bisher keinen Cent Miete bezahlt und den Mietgegenstand auch nicht übernommen?
Auch mündliche Absprachen sind möglich.
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Das kann dir nur die Versicherung sagen..,