Rechtshilfe Verbraucherzentrale Schweigepflicht?
Ich will zur Verbraucherzentrale gehen und mein rechtliches Anliegen schildern. Kann die Verbraucherzentrale zur Polizei und alles beichten was ich gemacht habe oder unterliegen die auch der Schweigepflicht ?
2 Antworten
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Man muß unterscheiden zwischen der Schweigepflicht, die im Strafrecht relevant ist und der zivilrechtlichen Schweigepflicht.
Strafrechtlich relevante Schweigepflicht
Die Schweigepflicht ist an die Person gebunden, der Du Dein Anliegen schilderst und die dem abschließenden Personenkreis des § 203 StGB angehört:
Ist die Person
ein Anwalt - Schweigepflicht gilt
eine staatlich anerkannte Sozialarbeiterin - Schweigepflicht gilt
Beraterin z. B. mit kfm. Ausbildung - Schweigepflicht gilt nicht
zivilrechtliche Schweigepflicht
Mitarbeiter der VZ haben eine arbeitsvertragliche Schweigepflicht.
Eine darüber hinausgehende Anzeigepflicht von Straftaten kommt sowieso nur für die gesetzlich festgelegten Verbrechen in Frage (z. B. Landesverrat, Raub, Mord, Menschenraub...) - die Anzeigepflicht besteht aber nur, wen man Kenntnis von der Planung eines entsprechenden Verbrechens hat; diese Kenntnis muss zu einer Zeit erfolgt sein, in der die Verhütung des Verbrechens möglich ist - ist z. B. der Mord erst einmal geschehen, braucht man ihn auch nicht anzeigen.
Wer eine Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale in Anspruch nimmt, hat i. d. R. ja keine Straftaten begangen, sondern es geht um zivilrechtliche Verbraucherangelegenheiten - dafür ist die Polizei nicht zuständig...
Sollte doch auch eine Straftat ggf. eine Rolle spielen, so wird die VZ die Beratung hinsichtlich einer Straftat nicht durchführen und auf einen Rechtsanwalt verweisen. Die Beratung bei Straftaten ist zudem nicht mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit vereinbar, welche die VZ besitzen.
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Schweigepflicht ergibt sich aus dem Ausbildungsberuf/Studium. Nicht aus dem Arbeitsplatz! Ausnahmen gibts davon, aber nicht für die VZ.