Rechtsextreme Bilder?

2 Antworten

Und da währe die Frage, darf ich einfach ein Bild von dem bzw das Bild von der Briefmarke auf dem er abgebildet ist irgendwo hochladen

Natürlich. Schul- und Geschichtsbücher, die das „Dritte Reich” behandeln, sind auch nicht illegal.

Und höre bitte auf, „wäre” mit H zu schreiben.


Flori628 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 12:43

Sorry 😀

0

Generell kann auch das Kopfbild Hitlers ein verbotenes Kennzeichen i. S. d. § 86a StGB darstellen. Du willst hier aber offenkundig nicht deine Sympathie zum NS-Staat ausdrücken, was auch für einen objektiven Dritten klar erkennbar wäre.

Die Fotografie einer Briefmarke ist sozialadäquat i. S. d. § 86a III und somit nicht strafbar, sofern du diese zum Verkauf, zur Dokumentation für eine Datenbank, zur Übersendung an einen Gutachter oder für ähnliche Zwecke anfertigst.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht