Rechtliches zum Thema Heirat mit Nicht-EU-Bürger
Hallo,
folgende Situation: Mein Freund und ich studieren zusammen in Österreich (Bachelor). Er kommt aus China, ich aus Deutschland. Vor kurzem haben wir uns verlobt und da sind einige Fragen zum Thema Eheschließung aufgekommen.
Zum Beispiel, darf er ja mit mir in Deutschland leben, wenn wir verheiratet sind, aber darf er sich dann nur innerhalb Deutschlands aufhalten oder auch in anderen EU-Ländern und vor Allem, darf er dann in Deutschland arbeiten und/oder weiter studieren (z.B. Master)? Wie sieht das mit anderen EU-Ländern aus? Oder würde er dafür dann extra ein Visum o.ä. brauchen? (Braucht er eigentlich für die Eheschließung in Deutschland auch ein Visum? Mit seinem aktuellen Studentenvisum darf er sich innerhalb der EU eigentlich frei bewegen oder gibt's speziell dafür ne Sonderregelung?) Und noch ne ganz blöde Frage:
Ich denk mal das mit der Aufenthaltserlaubnis und so geht bestimmt auch nicht von allein oder? Wo müssen wir das beantragen? Und wann? Vor oder nach der Hochzeit? Gibt es da Fristen? Gibt es sonst noch etwas, was wir dringend beachten müssen?
Und eine Bitte: Wenn möglich hätte ich gerne eine Erklärung für ganz dumme. Ich muss das nachher meinem Freund erklären und ich bin sowieso schon nicht so gut in rechtlichen/politischen/ähnlichen Themen.
4 Antworten
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Zuerst müsst Ihr entscheiden, wo Ihr heiraten wollt, weil unterschiedliche Papiere erforderlich sind. Wenn er jetzt einen Aufenthalt in Österreich hat, müsste er glaube ich ein Heiratsvisum für Deutschland beantragen.
Als dein Mann muss er dann möglichst umgehend mit dir und der Heiratsurkunde zur Ausländerbehörde und seinen Aufenthalt beantragen. Du musst schriftlich bezeugen, dass Ihr wirklich eine Lebensgemeinschaft führt. Danach könnt Ihr Euch theoretisch überall im Schengenraum gemeinsam aufhalten
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/www.justlanded.com/deutsch/Deutschland/Artikel/Visa-Papiere/Ehefragen
hier findest Du alles was zu beachten ist zu ...Ehen zwischen Deutschen und Ausländern
viel Glück
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Mein Mann ist auch Chinese (ich bin Deutsche) und wir haben es auch geschafft, auch wenn alles erst mal kompliziert erscheint! :)
Wenn ihr geheiratet habt, könnt ihr eine Familienzusammenführung beantragen, wodurch er den neuen Aufenthaltstitel erhält. Er kann sich dann natürlich auch in anderen EU-Ländern frei bewegen. Am besten geht ihr schnellstmöglich zur Ausländerbehörde und lasst euch dort die Fragen beantworten, denn zu 100% kann das hier keiner. Im Zweifelsfall ist es besser zu früh hinzugehen als zu spät!
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Ich glaube, eine Eheschließung bedeutet noch nicht automatisch ein Bleiberecht, ist aber ein trifftiger Grund, ein solches einzuräumen. Bezüglich irgendwelchen Rechten in EU-Staaten wird das keinen Einfluss haben, da er durch die Heirat mit Dir nicht automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wird.