Rechtliches zum Thema Heirat mit Nicht-EU-Bürger

4 Antworten

Zuerst müsst Ihr entscheiden, wo Ihr heiraten wollt, weil unterschiedliche Papiere erforderlich sind. Wenn er jetzt einen Aufenthalt in Österreich hat, müsste er glaube ich ein Heiratsvisum für Deutschland beantragen.

Als dein Mann muss er dann möglichst umgehend mit dir und der Heiratsurkunde zur Ausländerbehörde und seinen Aufenthalt beantragen. Du musst schriftlich bezeugen, dass Ihr wirklich eine Lebensgemeinschaft führt. Danach könnt Ihr Euch theoretisch überall im Schengenraum gemeinsam aufhalten

Mein Mann ist auch Chinese (ich bin Deutsche) und wir haben es auch geschafft, auch wenn alles erst mal kompliziert erscheint! :)

Wenn ihr geheiratet habt, könnt ihr eine Familienzusammenführung beantragen, wodurch er den neuen Aufenthaltstitel erhält. Er kann sich dann natürlich auch in anderen EU-Ländern frei bewegen. Am besten geht ihr schnellstmöglich zur Ausländerbehörde und lasst euch dort die Fragen beantworten, denn zu 100% kann das hier keiner. Im Zweifelsfall ist es besser zu früh hinzugehen als zu spät! 

Ich glaube, eine Eheschließung bedeutet noch nicht automatisch ein Bleiberecht, ist aber ein trifftiger Grund, ein solches einzuräumen. Bezüglich irgendwelchen Rechten in EU-Staaten wird das keinen Einfluss haben, da er durch die Heirat mit Dir nicht automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wird.