Recht; Notwehr oder Schwere Körperverletzung?

5 Antworten

Wenn S2 sich losgerissen hat und dann selbst angreift (und der Angriff nicht erfolgt um selbst einen direkten Angriff zb zu blocken oder ein Schlagwerkzeug zb aus der Hand zu treten/schlagen etc - dann ist das keine Notwehr mehr.

In anderen Fällen könnte man darüber diskutieren ob es eine gewisse Milderung oder gar situationsbedingt Relativierung gibt weil S2 sich zwar losgerissen hat aber vlt noch unmittelbar im Konflikt befindet oder es als Angriff interpretiert. Das ist ne Einzelfallentscheidung und muss vom Gericht abgewägt werden mit unter. Aber auch hier gilt, dass Notwehr unmittelbar sein muss und einen Angriff abwehren sollen. Dabei gilt halt auch zu beachten, dass es Grenzen gibt.

Hier ist deiner Schilderung nach aber S1 mit dem Rücken zu S2. Das heißt er kann ihn gar nicht angreifen und S2 kann klar sehen, dass eben gerade kein Angriff stattfindet. Und jemanden außerhalb einer unmittelbaren Angriffssituation von hinten anzugreifen wird ohnehin happig dann mit Notwehr.

Und bevor die selbe Frage auch hier kommt: anhand der allgemeinen Definition für Notwehr wie sie rechtlich bei euch in DE gilt.

Aus meiner Sicht befindet sich S2 nicht mehr in einer akuten Bedrohung. Damit auch nicht mehr in einer Notwehrsituation.

Seinen Angriff würde ich als schwere Körperverletzung werten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Familie, Beruf, Ehrenamtliche Tätigkeiten

Knowingbase 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 19:42

Wonach kannst du da Urteilen? und worauf basiert dein Wissen?

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LugerP38  01.09.2024, 19:45
@Knowingbase

Meine Kenntnisse über die Sachlage Notwehr. Erworben durch den Waffensachkundelehrgang.

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LugerP38  02.09.2024, 00:02
@Knowingbase

Ab dem Moment wo die akute Bedrohung auf Leib und Leben nicht mehr besteht.

Beispiel: ich werde körperlich angegriffen. Evtl dazu auch mit einer Waffe.

Unmittelbar nach diese Attacke gegen mich, dreht sich der Täter um und geht weg.

Ihn jetzt zu attackieren ist keine Notwehrsituation mehr.

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S2 hat hier keine Notwehr gemacht, weil der Angriff bereits vorbei war.

Notwehr wäre es nur gewesen, wenn S2 während er angegriffen worden wäre, S1 geschlagen hätte.

Selbst dann, wenn es S1 ein Auge kostet.


Knowingbase 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 19:42

Wonach kannst du da Urteilen? und worauf basiert dein Wissen?

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vanilleschnitte  01.09.2024, 19:44
@Knowingbase
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Paragraph 32 STGB erklärts relativ unmissverständlich.

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CarelDeLeeuw  01.09.2024, 19:46
@Knowingbase

Notwehr bedeutet unmittelbar und einen Angriff abwehren.

In dem Moment, nach Schilderung, fand kein Angriff in dem Sinne mehr statt und jemanden der zurückgehalten wird anzugreifen (egal ob von vorne oder hinten) ist keine Notwehr.

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Ich glaube das zählt noch als gleiche schlägerei

dementsprechend wär S1 schuldig

hab aber jura nicht studiert

Das ist klar eine schwere Körperverletzung, denn es fand kein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf ihn statt.

Ob überhaupt vorher schon ein solcher Angriff stattgefunden hat ist ebenfalls nicht ersichtlich.


Knowingbase 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 20:06
Also so richtig mit Faust aufs Auge und Tritt gegen Kopf und so etwas...

Es hat ein Angriff stattgefunden. Im Anschluss war dann kurz Pause und dannach halt wiede rein Angriff.

Scheint aber wohl eher in Richtung SK zu gehen als in Richtung Nowehr.

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Artus01  01.09.2024, 20:13
@Knowingbase

§ 32 StGB, Abs. 2:

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html

Diese Aussage im Gesetz ist vollkommen klar und nach der Schilderung in der Frage nicht anders auszulegen.

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