recht auf Umtausch bei getragenen Schuhen?

12 Antworten

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Du kannst auf jeden Fall versuchen, die Schuhe umzutauschen. Du musst nur glaubhaft rüber bringen, dass Du durch einen Verarbeitungs- oder Materialfehler Schmerzen bzw. blaue Flecken am Fuß hast. Vielleicht Druckstellen durch eine Naht. Somit sind die Schuhe für Dich unbrauchbar geworden. Ich denke, ein renommiertes Geschäft wird aus Kulanz die Schuhe zurücknehmen bzw. umtauschen.


Sophia0605 
Beitragsersteller
 01.11.2009, 20:56

danke dir, das ist eine hilfreiche Antwort für mich....

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hilti  01.11.2009, 21:31
@Sophia0605

Danke für den Stern und VIEL GLÜCK beim Umtausch!

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Das "Recht" auf Umtausch gibt es nicht, oder nur bei Mängeln und selbst da darf der Verkäufer zunächst nachbessern.

Ein Rückgaberecht wiederum gibt es nur bei sog. Haustür- und/oder Internetgeschäften, dann sind es 7-14 Tage.

Davon abgesehen wäre es unzumutbar für den nächsten Käufer, in Deinem Fussschweiss heraumlaufen zu müssen, nachdem Du die Treter so lange anhattest... ;-)


GabiWollmann  02.11.2009, 13:28

Das ist nicht ganz richtig! Recht auf Umtausch hat sie nur wenn die Ware einwandfrei zurückgegeben wird. Wenn Mängel am Schuh sind, dann ist das eine "Reklamation"! Dem letzten Satz von dir muß ich voll und ganz zustimmen, sie handelt nicht fair, wenn sie ihn zurückbringt. Für Schuhkäufe muß man sich Zeit nehmen; und am Nachmittag ist der beste Zeitpunkt, weil die Füße dann schon gut belastet sind, somit auch an Volumen mehr sind als morgens.

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Vicki  08.11.2009, 15:36
@GabiWollmann

Recht auf Umtausch ist ein weit verbreitetes Kundenmärchen. Es gibt im BGB kein Recht auf Umtausch einwandfreier Ware! Ein Umtausch erfolgt nur Dank der Kulanz des Händlers.

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Vagabundo  09.11.2009, 08:13
@GabiWollmann

Wenn die Ware bereits MIT den Mängeln gekauft wurde, es sich also nicht um klassische Garantie handelt, dann doch, kann der Käufer Wandlung und somit Rückgabe/Austausch verlangen.

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Die wirst Du behalten müssen, da die Schuhe keinen Mangel haben. Du mußt sie halt erst richtig einlaufen. Immer nur eine kurze Zeit am Anfang.

umtauschen geht wohl kaum. aber wenn du sie zum schuster bringst, kann der da vll was machen. und wenn du sie auch bei ihm gekauft hast, kostet es meist nicht mal was.

Auch Schuhe kann man umtauschen.Natürlich nich nach 3 Monaten.Schlimmstenfalls mußte dich auf ne geringe Abnutzungsgebühr einrichten.


Mismid  01.11.2009, 20:42

wer sagt das? Man kann nur im Garantiefall etwas umtauschen, aber auch nur wenn man zuvor dem Händler die Möglichkeit zur Mangelbeseitig gewährt hat. Ein grundsätzliches Umtauschrecht gibt es nur im Onlinehandel, aber dort nur,wenn man die Ware nicht benutzt hat. Ansonsten gibt es Umtausch immer nur aus Kulanzgründen eines Händlers

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Elch67  01.11.2009, 20:48
@Mismid

Man kann generell umtauschen,online oder nicht.Aber viele kennen ihre Rechte nicht.

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Mismid  01.11.2009, 20:53
@Elch67

das ist absolut falsch! Richtig ist aber dasß du deine Rechte nicht kennst!

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Elch67  01.11.2009, 20:57
@Mismid

Kommt immer drauf an wie man(n) sein Anliegen vorbringt.

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Mismid  01.11.2009, 21:01
@Elch67

das hat aber nichts mit dem Recht zu tun. Natürlich kann man immer versuchen etwas zu erreichen. Man kann auch einen Händler totquatschen und dann noch mit 1000 Euro Schmerzensgeld nach Hause gehen...

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Sophia0605 
Beitragsersteller
 01.11.2009, 21:23
@Elch67

:-) ich denke auch, dass es drauf ankommt, wie man sein Problem schildert und normal und sachlich bleibt.... danke dir Elch67 !

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