Recht auf gesiezt werden in der Schule?

6 Antworten

Ein Recht darauf gesiezt zu werden, gibt es nicht! Also hast du auch keinen Anspruch drauf. Wenn, dann kann das DU nur in bestimmten Fällen als Beleidigung ausgelegt werden. Das ist aber Situations, Tonfall und Personenabhängig. Wenn du zb. im abfälligen Ton, zu einem Richter sagst, "Hast du dich überhaupt mit dem Fall auseinander gesetzt, oder tust du nur so!?" Dann kann der Richter das als Beleidigung seiner Person empfinden und in diesem Fall hätte dieses DU, Folgen.

Prinzipiell gibt es aber kein gesetzliches Recht, auf einen Anspruch, auf das SIE. Vor allem dann nicht, wenn es sich um einen etwa 16 Jährigen handelt, der von seinem Lehrer gesiezt werden möchte.

Persönlich sehe ich keinen Grund zu einem Problem, wenn der Lehrer seine Schüler in der 10. Klasse dutzt. Sowas sollte erst in der Erwachsenenbildung statt finden...

Es gibt kein Gesetz gesiezt zu werden.

Entweder du verdienst das und kannst es auch verlangen oder du findest dich damit ab. Eine 16 jährige Schülerin die noch grün hinter den Ohren ist kann so etwas von eine Erwachsene Menschen nicht verlangen

Bei mir wurde uns das "Sie" angeboten als ich in die Berufsschule kam, in der 10. Klasse war das noch kein Thema. Ist allerdings auch Schwachsinn das die Lehrer welche einen in der 9. noch duzen durften es in der 10. nun nicht mehr dürfen sollen.

Mir ist das "Sie" jedenfalls zu doof und ich bevorzuge das "Du" selbst einer meiner Lehrer will nicht gesiezt werden.

Es gibt keinen Paragraphen.

Du hast keinen Rechtsanspruch von deinem Lehrer gesiezt zu werden.


Timmmmmmm27  13.04.2021, 10:30

dann hat er auch keinen Anspruch von mir gesiezt zu werden

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Den entsprechenden Paragraphen suche ich jetzt nicht raus. Es ist aber so geregelt, dass die Schüler der Sekundarstufe I geduzt werden und in der Sekundarstufe II gesiezt werden muss.