Recht am Eigenen Bild?
Hallo,
Ich möchte gerne etwas mehr über das Recht am eigenen Bild erfahren:
Ist es Strafbar, einzelne Personen ohne deren Zustimmung zu fotografieren, wenn man die Fotos weder teilt noch zeigt? Oder als „Beweisfoto“?
Folgender Fall: Unsere Lehrkraft hat ein Foto von einen Schulkameraden gemacht, da er während des Unterrichts schlief. Zuerst behauptete Sie sie wolle es als Beweis nutzen, dann meinte sie sie würde es sowieso nicht teilen. Der Schüler bestand auf sofortiger Verrichtung des Fotos. Hatte unsere Lehrerin in irgend einer Hinsicht recht? Was haltet ihr davon?
LG
1 Antwort
Wer das bemerkt und das nicht will, hat das Recht, die Löschung zu verlangen. Schließlich kann der Fotografierte nicht wissen, was du mit den Bildern vorhast oder ob du dich an dein Versprechen, sie nicht zu veröffentlichen, auch hältst.
Eine Lehrerin sollte es nicht nötig haben, in so einem Fall ein Beweisfoto zu machen. Ihr Wort sollte reichen, zumal die ganze Klasse Zeuge war.