Rechnungswesen/ Aktivierung von Vermögensgegenständen unterscheiden?

1 Antwort

Stell Dir vor, dass Du eine Palette mit einer Ware bezahlt hast. Sie gehört Dir. Doch als Du zur Abholrampe gehst, stellst Du fest, dass sie hinter einem verschlossenen Gitter steht. Die Ware ist somit nicht greifbar (Du kannst sie nicht mitnehmen).

Es gibt (Eigentums-) Rechte, die mehreren Personen zustehen. Dein Recht kannst Du ohne Zustimmung der Miteigentümer nicht verwerten. Manchmal ist das auch vertraglich begrenzt oder ausgeschlossen, wie es z.B. bei einem Kapitalanteil an einer GmbH der Fall sein kann. Im Gesellschaftsvertrag kann bestimmt werden, dass Dein Kapitalanteil an Dritte nicht verkauft werden darf.