Rechnung mit Mahnung bei ungewollte Abo Vertrag?
Ich bekomme seit ein paar Wochen HÖRZU Zeitungen nach Hause geschickt.Ich habe aber das nicht bestellt..Bis jetzt habe ich eine Zahlungserrinerung und nach eine Zeit auch eine Mahnung bekommen.Die Xxxxxxxxx droht mir mit Anwalt.Ich habe bei der Firma angerufen und es kam heraus das jemand ein Abo abgeschlossen hat über Meine Name und Anschrift.Derjenige hat das durch eine E mail Adresse gemacht die für mich ganz unbekannt war.Das bin ich nicht. Jemand hat meine Daten missbraucht.
Ich habe zwei Briefe per Einschreiben zugeschickt wo ich alles geklärt habe und alles widersprochen habe und vorsorglich denn vermeintlichen Vertrag widerrufen habe mit sofortigen Wirkung.Ich habe der Firma gebeten das Vertrag mir nachzuweisen und per Post senden.Die haben mich total Ignoriert,stattdessen drohen die mich mit Anwalt und Mahnungen.Ich weiss es nicht mehr Weiter.Soll ich ein Anwalt einschalten,soll ich warten?Bitte helfen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hast du Beleg von Post wegen Einschreiben ?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja
8 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
ich würde mich an Deiner Stelle nicht mit den unseriösen Firmen herumschlagen.
Im Prinzip brauchst Du erst reagieren, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. gegen diesen musst Du dann Einspruch einlegen.
Dann muss die Firma ein Gerichtsverfahren anstrengen, in dem sie beweisen müssen, dass Du wirklich den Vertrag abgeschlossen hast, wenn sie ihre Forderung aufrechterhalten wollen.
Einen Anwalt würde ich nicht einschalten. Den müsstest Du bezahlen und der würde auch mehr kosten als ein Jahresabo dieses Käseblatts.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich würde die Polizei einschalten, die kümmern sich um Cyberkriminalität.
Du hast eigentlich schon zu lange gezögert wenn bereits eine Mahnung gekommen ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
War jetzt nicht ganz klar ob es sich um eine Mahnung seitens HÖRZU oder um einen gerichtlichen Mahnbescheid handelt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Eigentlich nicht,ich habe nach zweiten Zahlungserrinerungs sofort reagiert Telefonisch wie auch Schriftlich.Die erste Zahlungsaufforderung ist bestimmt bei unbekannten Email eigegangen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich war bei der Polizei aber der gute mann hat nicht einmal nach meine Namen gefragt ,ich hatte das Gefühl er machte mir Vorwürfe und meinte es wird nicht bringen mit eine Anzeige ,ich wäre nicht der Geschädigte sondern der HÖRZU.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich habe zwei Briefe per Einschreiben zugeschickt
Das war schon einer zu viel.
Die haben mich total Ignoriert
Das machen die immer so
,stattdessen drohen die mich mit Anwalt und Mahnungen.
Sollen sie mal.
Du hast Deinen Teil erledigt. Nicht mehr machen, die Zeitungen auf einen Stapel legen, die können sie abholen. Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, (eher unwahrscheinlich) widersprechen ohne Begründung.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/segler1968/1445623345022_nmmslarge__293_57_1378_1378_d8baea209967eda6fd8af3d4a4a514bc.jpg?v=1445623347000)
Das ist ganz einfach: Du musst auf gar nichts reagieren, solange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Und dem widersprichst Du einfach innerhalb der gesetzten Frist.
Kein Anwalt, gar nicht. Solange Du nicht danach von einem Gericht befragt wirst. Und dann erklärst Du das.
Die Beweislast ist nicht auf Deiner Seite, sondern auf deren. Und die werden sich überlegen, ob sie es auf einen Prozess ankommen lassen werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/lackmann/1444744374_nmmslarge.jpg?v=1444744374000)
Ganz klar Anzeige erstatten und einen Anwalt einschalten!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/lackmann/1444744374_nmmslarge.jpg?v=1444744374000)
Nicht wenn Er/Sie einen Privatrechtsschutz besitzt! Mußt halt eine Kostenübernahmeanfrage machen!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Fragesteller hat nicht zu lange gezögert:
falls jemals ein "gerichtlicher" Mahnbescheid bei ihn in's Haus flattert
kann er noch ohne Angaben von Gründen innerhalb 14 Tage nach Zustellung per Einschreiben Widerspruch einlegen und das Thema erledigt sich dann von selbst...
selbst auf Schreiben von Inkassobüros muss nicht reagiert werden