Rechnung mit Mahnung bei ungewollte Abo Vertrag?

HERRBERND22  27.09.2020, 18:07

Hast du Beleg von Post wegen Einschreiben ?


Kivikivi 
Beitragsersteller
 27.09.2020, 18:25

Ja

8 Antworten

ich würde mich an Deiner Stelle nicht mit den unseriösen Firmen herumschlagen.

Im Prinzip brauchst Du erst reagieren, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. gegen diesen musst Du dann Einspruch einlegen.

Dann muss die Firma ein Gerichtsverfahren anstrengen, in dem sie beweisen müssen, dass Du wirklich den Vertrag abgeschlossen hast, wenn sie ihre Forderung aufrechterhalten wollen.

Einen Anwalt würde ich nicht einschalten. Den müsstest Du bezahlen und der würde auch mehr kosten als ein Jahresabo dieses Käseblatts.

Ich würde die Polizei einschalten, die kümmern sich um Cyberkriminalität.

Du hast eigentlich schon zu lange gezögert wenn bereits eine Mahnung gekommen ist.


KRuediger1970  27.09.2020, 18:10

Fragesteller hat nicht zu lange gezögert:

falls jemals ein "gerichtlicher" Mahnbescheid bei ihn in's Haus flattert

kann er noch ohne Angaben von Gründen innerhalb 14 Tage nach Zustellung per Einschreiben Widerspruch einlegen und das Thema erledigt sich dann von selbst...

selbst auf Schreiben von Inkassobüros muss nicht reagiert werden

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verreisterNutzer  27.09.2020, 18:33
@KRuediger1970

War jetzt nicht ganz klar ob es sich um eine Mahnung seitens HÖRZU oder um einen gerichtlichen Mahnbescheid handelt.

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Kivikivi 
Beitragsersteller
 27.09.2020, 18:31

Eigentlich nicht,ich habe nach zweiten Zahlungserrinerungs sofort reagiert Telefonisch wie auch Schriftlich.Die erste Zahlungsaufforderung ist bestimmt bei unbekannten Email eigegangen.

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Kivikivi 
Beitragsersteller
 27.09.2020, 18:54

Ich war bei der Polizei aber der gute mann hat nicht einmal nach meine Namen gefragt ,ich hatte das Gefühl er machte mir Vorwürfe und meinte es wird nicht bringen mit eine Anzeige ,ich wäre nicht der Geschädigte sondern der HÖRZU.

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Ich habe zwei Briefe per Einschreiben zugeschickt

Das war schon einer zu viel.

Die haben mich total Ignoriert

Das machen die immer so

,stattdessen drohen die mich mit Anwalt und Mahnungen.

Sollen sie mal.

Du hast Deinen Teil erledigt. Nicht mehr machen, die Zeitungen auf einen Stapel legen, die können sie abholen. Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, (eher unwahrscheinlich) widersprechen ohne Begründung.

Das ist ganz einfach: Du musst auf gar nichts reagieren, solange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Und dem widersprichst Du einfach innerhalb der gesetzten Frist.

Kein Anwalt, gar nicht. Solange Du nicht danach von einem Gericht befragt wirst. Und dann erklärst Du das.

Die Beweislast ist nicht auf Deiner Seite, sondern auf deren. Und die werden sich überlegen, ob sie es auf einen Prozess ankommen lassen werden.

Ganz klar Anzeige erstatten und einen Anwalt einschalten!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

tinalisatina  27.09.2020, 18:03

Anzeige kann man machen. Anwalt? Den zahlt er leider selbst.

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lackmann  27.09.2020, 18:06
@tinalisatina

Nicht wenn Er/Sie einen Privatrechtsschutz besitzt! Mußt halt eine Kostenübernahmeanfrage machen!

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