Rechnung Deutschland - Österreich?

2 Antworten

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Wie muss eine Rechnung für einen Kunden in Österreich erstellt werden, wenn der Dienstleister in Deutschland lebt?

In dem Fall greift das Reverse-Charge-Verfahren nach §13b UStG, wenn der Leistungsempfänger in AT Unternehmer ist (Das erkennst du anhand einer gültigen USt-ID Nr).

Das bedeutet, dass der Leistungsempfänger die Steuer für die erbrachte Dienstleistung schuldet.

Also wie wenn beide in Deutschland leben?

Nein. Du als leistender Unternehmer stellst eine Netto-Rechnung aus, ohne Umsatzsteuerausweis.

Das Einzige, was dazu kommt ist der Hinweis auf das o.g. Reverse-Charge Verfahren

Wenn der Leistungsempfänger kein Unternehmer ist, dann musst du die Umsatzsteuer ausweisen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Sven8219 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 10:38

Super, vielen Dank für die Info.

Bezüglich der Nettorechnung habe ich noch eine Frage.

Normal berechne ich 100€ + 19€ (MwSt) = 119€ (Brutto)

Wenn ich jetzt die Nettorechnung (100€) ausstellen, wie läuft das dann mit den fehlenden 19%?

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Giota210  07.08.2024, 12:12
@Sven8219

Dann weist du nur die 100 € aus und der Umsatzsteuersatz ist 0% (also 0€).

Auf der Rechnung solltest du aber der Vollständigkeit halber aus das Reverse-Charge Verfahren verweisen, nach welchem der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet.

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Sven8219 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 12:40
@Giota210

Aber wie bekommt das Finanzamt dann die MwSt?

Weil normal verrechne ich ja die 119€. Damit ich meine 100€ behalten kann.

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