Rausgeworfen was soll ich tun?

8 Antworten

Es ist erst ein mal klasse, dass du selber Entscheidungen triffst und scheinbar schon eine Idee hast was du machen willst und was nicht.

Da hast du deinen Altersgenossen viel vor aus! Viele sind total orientierungslos.

Suche dir doch ein Zimmer in einer WG. Da lernst du neue Leute kennen und beginnst dein eigenes unabhängiges Leben. Manch Menschen schaffen das erst mit 20, 25, 30 oder nie.

Mein Respekt, dass du Entscheidungen triffst. Mach weiter so, und du wirst ein starker Charakter!


Grade777 
Beitragsersteller
 22.05.2017, 08:35

Ich habe schon eine Idee , ich würde gerne ein FSJ beim Roten Kreuz machen und war gestern mich im Fitnessstudio anmelden damit ich meine Muskulatur im Rücken verbessere. Jeder meint ich bin viel weiter im Kopf und das ist wichtig. Eine Wg möchte ich erst mal nicht ich muss erstmal zur ruhe kommen. Wieso ich das meiner Familie verheimlicht habe ist so , dass ich wusste das ich sehr viel Ärger bekommen werde was ich teilweise garnicht verstehen kann. Ich bin Jung und habe mein ganzes Leben vor mir. Wieso sollte ich dann rinen beruf ausüben , wenn mir auf der Baustelle was passieren würde. Dann ist der Chef dran und nicht ich. 

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Du hast Rückenprobleme. Deswegen ist zunächst mal die ärztliche Einschätzung wesentlich. Und Details gehen uns da nicht mal heiße Luft an. 

Melde Dich bei diesem Studio wieder ab!!! Das kostet unnützes Geld. 

Gehe stattdessen zum Arzt und lasse Dir Physiotherapie verschreiben. Lasse Dir bei der Physiotherapie die Übungen sehr genau erklären und führe sie zuhause regelmäßig aus. 

Weiter wirst Du auf youtube reichlich Videos zur Rückenstärkung finden. Merke:

Gehe NIEMALS in den Schmerz während der Übungen. 

Mache einen Termin bei der Rentenversicherung zur Beratung bezüglich Deiner beruflichen Rehabilitation aus. Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherungsanstalt findest Du die Adresse der nächsten örtlichen Beratungsstelle. Lasse Dich da beraten. 

Denn sehr wesentlich für Dich ist tatsächlich, dass Deine Erkrankung als Grund für die Neuorientierung anerkannt wird. Dann kann auch das FSJ in diesen Rahmen bewertet werden und der Kindergeldanspruch geht nicht verloren. 

Suche das ausführliche Gespräch mit der Berufsberatung des Arbeitsamtes. Beachte hier: Die Ansicht der RV ist wesentlich und vom Arbeitsamt zu beachten. 

So. Wenn Du diese Wege eingeschlagen hast, dann kann Deine Frage auch angemessen beantwortet werden. 

Was Deine Oma angeht: 

Ja. Sie mag alt sein und gebrechlich. Dann hast Du ja Gelegenheit, sie zu unterstützen. 

Bitte lese unbedingt die ersten 20 Artikel unseres Grundgesetzes!! Kannst Du online. Dort wird Dir verbindlich garantiert, dass Deine Eltern kein Recht haben, Dir bei der Berufswahl rein zu reden. 

Beide Elternteile sind unterhaltspflichtig. 

Bitte melde Dich um und stelle danach einen Abzweigungsantrag. Mit diesem Wort wirst Du online das passende Ergebnis finden. 

Bespreche mit Deiner Oma und den genannten Stellen, ob Du bei ihr am Ort bleiben solltest oder nicht. 

Ich habe in Deinem Alter auch meinen Rücken auf Arbeit beschädigt und es war nötig, die Muskulatur in dem Bereich so zu stärken, dass der erlittene Schaden damit aufgefangen werden konnte. Vor Jahrzehnen gab es noch keine digitale Welt und keine Fitness-Studios. 

Warum willst Du Geld für ein Thema ausgeben, welches Menschen meiner Generation kostenfrei bewältigt haben? 

Nutze die Seite arbeiterkind.de ausführlich. Und schaue Dich auch bei Hartz-IV-Foren um. 

Merke Dir für die Zukunft:

ERST Wissen ansammeln, dann handeln. Sonst schadest Du Dir nur selbst. 

Sollte es Probleme wegen der Unterhaltszahlungen mit Deinen Eltern geben ist das Jugendamt Dein Ansprechpartner. 

Deine Eltern können Dich nicht einfach rauswerfen. Du bist 18 Jahre alt und sie sind verpflichtet, für Wohnung, Essen und Kleidung zu sorgen, bis Du eine Ausbildung beendet hast.

Wenn Du nicht bei ihnen wohnen kannst, müssen sie Dir eine Wohnung bezahlen.

Andererseits darf eine 18jährige selbst entscheiden, welchen Beruf sie wählen will. Da Du in dem Beruf, wo Du bislang eine Ausbildung gemacht hast, wohl offensichtlich körperliche Beschwerden bekommst, ist es nur vernünftig, sich einen anderen Beruf zu wählen.

Warum Du das heimlich gemacht hast, ist mir allerdings schleierhaft.

lg Lilo


Pucky99  22.05.2017, 08:41

Das stimmt so nicht. Unterhaltspflicht besteht nur solange das Kind in der Ausbildung ist. Macht das Kind keine Ausbuildung fällt der Unterhaltsanspruch weg.

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LiselotteHerz  22.05.2017, 08:49
@Pucky99

Nein, nicht bei Abbbruch der ersten Ausbildung und schon gar nicht aus gesundheitlichen Gründen, steht hier im 5. Absatz

https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder-wann-ist-schluss-mit-lustig_016856.html

Der Unterhaltsanspruch des Kindes ist aber nicht grundsätzlich als
verwirkt anzusehen, wenn lediglich einmal eine Ausbildung abgebrochen wird, sofern die Gründe dafür sachlich nachvollziehbar sind. Der Gesetzgeber billigt es einem jungen Menschen zu, sich mindestens einmal zu irren, was den Wunsch oder das Ziel einer Ausbildung angeht. Eine einmalige Umorientierung wird also nicht dazu führen, dass Eltern keinen Unterhalt mehr schulden. Ob dies auch noch gegeben ist, wenn ein volljähriges Kind bereits die zweite Ausbildung abbricht, ist dagegen fraglich. Hier hat das Kind grundsätzlich seine Obliegenheit verletzt, die Ausbildung zielstrebig zu absolvieren, um möglichst bald wirtschaftlich unabhängig von den Eltern zu sein. Hier kann der Anspruch auf Unterhalt schon wegen des Verstoßes gegen das Gegenseitigkeitsprinzip verwirkt sein, wenn nicht außergewöhnliche Umstände einen nochmaligen Wechsel des Ausbildungsziels begründet erscheinen lassen. Studenten können von ihren Eltern Unterhalt verlangen, solange die durchschnittliche Studiendauer nicht wesentlich überschritten wird. Die durchschnittliche Studiendauer kann aber hier nur ein grober Anhaltspunkt sein. So hat das OLG Koblenz entschieden, dass auch eine Studentin im 16. Fachsemester noch unterhaltsberechtigt ist, wenn sie ihr Studium nachweisbar zielstrebig betrieben hat, das
Grundstudium sehr schnell absolviert hat, ihre Eignung durch
entsprechende Noten nachgewiesen hat und in erster Linie wegen
mehrfacher schwerer Krankheit daran gehindert worden ist, das Studium zügig zum Ende zu bringen.

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Pucky99  22.05.2017, 08:53
@LiselotteHerz

Hier ist aber die Prämisse, dass eine 2. Ausbildung begonnen wird. Dies ist her aber nicht der Plan (FSJ).

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teafferman  27.07.2017, 17:33
@Pucky99

Pucky

Ein FSJ kann zur Qualifikation dazu gehören. 

Die 2. Ausbildung wird, wie Dir bereits hier noch mal betont dargestellt wurde, aus GESUNDHEITLICHEN GRÜNDEN angestrebt. 

Und tatsächlich kann ein FSJ in einem solchen Fall auch aus gesundheitlichen Hintergründen nötig sein. 

Wenn Du nur Schablone kannst, dann bist Du selbstverständlich mit der Farbenvielfalt des Lebens, welche geltendes Recht selbstverständlich abbildet, überfordert. Aber dann antworte doch bitte auch nur, wenn wegen Schablone gefragt wird. 

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Grade777 
Beitragsersteller
 22.05.2017, 08:37

Ich wohne nicht mehr bei meinen Eltern , sondern bei meiner Oma die Mutter von meinem Vater. Mein Vater würde mich auch nicht nehmen können & sie ist auch nicht mehr so Dir gesundheitlich. Ja sind sie , aber ihnen ist das egal. Meine Mutter hat mich auch im Stich gelassen. Ich hatte nicht viel schönes im Leben obwohl ich nur eine Familie möchte wo ich verstanden werde. Ich würde eine Wohnung bezahlt bekommen ( schöner wäre es ich könnte es selbst bezahlen). 

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Ich finde es traurig, dass deine Familie dir nicht helfen  möchte. Denn die Familie sollte eine eigene Entscheidung von dir respektieren. Außerdem dürfen sie dich nicht einfach raussetzen. Die haben die Verpflichtung, für deine  Unterkunft zu sorgen. Ich finde es gut, dass du trotzdem versuchst, das beste aus der Situation zu machen.

Wenn du eine FSJ machen möchtest, dann frage dort, ob die eine Unterkunft für dich haben. Einige Einrichtungen, die ein freiwilliges soziales Jahr anbieten, stellen auch eine Unterkunft zur Verfügung. Womöglich kostenlos. Das machen aber nicht alle. Vielleicht hast du Glück und das Rote Kreuz macht das.


Grade777 
Beitragsersteller
 22.05.2017, 09:01

Ich finde es garnicht mehr wirklich traurig , ich empfinde es so das ich meinen Kinder das Best mögliche bieten werde. Meinem Kind würde ich das letzte Glas Wasser reichen. Ich bräuchte eigentlich psychologische Hilfe aber ich schaffe es auch so. Wenn nicht suche ich mir eine eigene Wohnung und werde das tun was für mich am besten ist. 

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Hugito  22.05.2017, 09:05
@Grade777

Ich glaube, du bist sehr stark und wirst das schaffen!

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deine Entscheidung welchen Beruf du ausüben willst, aber deine Eltern müssen für dich sorgen auch wenn du 18 bist, sie können dich nicht einfach rauswerfen

und nur neben bei ohne Job und Geld kannst du auch keine Wohnung mieten und Möbel kaufen


Grade777 
Beitragsersteller
 22.05.2017, 09:16

Ich bekomme die wohnung finanziert , mir wäre es lieber wenn ich sie selbst zahlen könnte. Doch würden sie aber .. 

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