Darf ein Befehl gegeben werden, welcher den unabwendbaren Tod des Soldaten zur Folge hätte?
Hypothetische Frage, hypothetisches Szenario:
Angenommen es besteht eine massive Gefahr, welche eine sichere Schädigung vieler Personen, inkl. dem Tod vieler Menschen zur Folge hätte. Diese Gefahr kann verhindert werden, indem ein Soldat in einen Bereich geschickt wird, um dort eine Aktion auszuführen, welche die Gefahr eliminiert. Das besagte Gebiet ist aber wie auch immer kontaminiert, sodass dieser Soldat bei der Ausführung sicher den Tod finden würde.
Darf ein solcher Befehl gegeben werden, und muss dieser ausgeführt werden? Interessant wäre die Lage in Deutschland aber au h für andere Streitkräfte.
Vielleicht zur besseren Anschaulichkeit noch etwas konkreter (passt nicht zur Bundeswehr aber ich denke die Frage wird klar) : in einem Atom U boot droht eine Kernschmelze, welche die gesamte Besatzung töten würde. Dies lässt sich durch Betätigung eines Ventils verhindern, welches sich aber in einem verstrahlten Bereich befindet. Die Strahlung dort ist tödlich. Darf einem Soldaten befohlen werden, das Ventil zu betätigen, um die Besatzung zu retten, obwohl es seinen eigenen Tod bedeuten würde?