Qualifikation mit wahlpflichtfach in NRW?

2 Antworten

  1. Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer D, E und M müssen durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden. Nicht durch das Wahlpflichtfach, dieses ist nur für die Versetzung relevant!
Wenn in allen Fächern mindestens die Note 3 erreicht wurde, wird auf dem Zeugnis ein Qualifikationsvermerk gemacht, welcher zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt.

Das kann ich mir daher leider kaum vorstellen, aber Wunder sollen ja immer wieder mal passieren.