Puch Maxi N auf 55 km/h bringen?

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Wenn Ihr die originale ABE / Typengenehmigung ( 1979 ) noch habt , so müßten darin u.A. auch Angaben zur Beritzelung , Vergasertyp und Hauptdüse aufgeführt sein zum Betrieb in DE .

In DE durften die alten 50 ccm-"Töffli" bauartbedingt max. 50 KM/h ( spätere Modelle nur noch 40 ) laut deutscher Zulassungsordnung für Kleinkrafträder fahren . ( Österreich hatte da glaube ich noch bis zu 60 KM/h vor der EU - Anpassung )


Marco002 
Beitragsersteller
 10.08.2021, 17:33

Leider haben wie die ABE/ Typengenehmigung nicht mehr wir haben nur den Fahrzeugschein der aber nur mit 25 kmh eingetragen ist.

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verreisterNutzer  10.08.2021, 17:44
@Marco002

Dann braucht Ihr für einen Rückbau von Mofa zu einem Kleinkraftrad ( leider ) erst einmal eine Ersatz-ABE / Zweitschrift für den in DE zulässigen Originalzustand , denn der Rückbau muß vom TÜV erneut abgenommen und abgesegnet werden .

Am besten dazu mal bei PUCH , dem deutschen KBA oder beim TÜV anfragen , ob Du von dort Ersatzpapiere / zulässige Zweitschriften bekommen kannst für das Fahrzeug im Originalzustand .

Ansonsten ist leider kein zulassungsfähiger Rückbau möglich .

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verreisterNutzer  10.08.2021, 18:08
@Marco002

Gerne geschehen . 😉

Mit Zulassung meine ich die Betriebserlaubnis / ABE - Umschreibung für den Straßenverkehr , denn ansonsten sind KKR steuer- / und versicherungstechtlich ja "Zulassungsfreie Fahrzeuge" . ( kommen sonst wieder blöde Zwischenkommentare in den Tread ) .

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