Wenn Ihr die originale ABE / Typengenehmigung ( 1979 ) noch habt , so müßten darin u.A. auch Angaben zur Beritzelung , Vergasertyp und Hauptdüse aufgeführt sein zum Betrieb in DE .
In DE durften die alten 50 ccm-"Töffli" bauartbedingt max. 50 KM/h ( spätere Modelle nur noch 40 ) laut deutscher Zulassungsordnung für Kleinkrafträder fahren . ( Österreich hatte da glaube ich noch bis zu 60 KM/h vor der EU - Anpassung )