psychotherapie schweigepflicht?

4 Antworten

Nein, das unterliegt natürlich der ärztlichen Schweigepflicht. Bedenke aber, dass es im Leben auch Situation geben kann bei welchen du die Ärzte gegenüber bestimmen Personen oder Institutionen von der Schweigepflicht entbinden musst, weil du ansonsten keine Chance hast, bestimmte Begehren zu realisieren. Wenn du einmal aktenkundig wegen psychischer Leiden in Betreuung bist kann das im Extremfall dazu führen, dass du bestimmte Berufe nicht mehr ausüben kannst oder dass du bei einem Unfall ein Problem haben könntest, Ansprüche geltend zu machen weil dann die Einrede erhoben werden könnte, dass du aufgrund deiner Vorerkrankung(en) ohnehin einen Schaden gehabt hättest.

An erster Stelle sollte aber natürlich die Gesundheit stehen und wenn du wirklich behandlungsbedürftige psychische Leiden hast, dann solltest du dich natürlich auch in Behandlung begeben. Wenn es allerdings nur eine „Phase“ ist oder der insgeheime Wunsch nach Aufmerksamkeit (wobei hier ja oftmals auch schon psychische Leiden zugrunde liegen), dann solltest du dir das gut überlegen.

Zudem können deine Eltern natürlich alles erfahren, so lange sie deine gesetzlichen Interessen vertreten.

Nein, müsste sie nicht. Ob sie es sehen will, wissen wir nicht. Du kannst das aber ablehnen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Intensive Beschäftigung mit der menschlichen Psyche

Muss nicht gesagt werden wegen Schweigepflicht.

Es ist toll, dass du dich traust zu einem Psychotherapeut zu gehen, auch wenn du dir davor unsicher warst wie ich in deinen letzten Fragen gelesen habe.


Omaannemarie 
Beitragsersteller
 04.08.2021, 18:30

noch hab ich mich nicht getraut

ich hoffe ich schaff das aber

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