Prüfungsbescheinigung als Kopie?

2 Antworten

Ob im Original oder in Kopie: Die Fahrberechtigung berechtigt nicht zum Fahren, steht im Übrigen auch drauf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Dominiks908 
Beitragsersteller
 28.04.2024, 16:18

Erstmal Danke, habe lediglich gelesen das Man mit der Bescheinigung an seinem 18ten bereits fahren darf, diesen aber innerhalb 3 Monate tauschen muss gegen seinen Führerschein.

Knochi1972  28.04.2024, 16:26
@Dominiks908

Nein, das ist falsch. Nicht der Geburtstag ist entscheidend, sondern der Moment, in dem die Fahrerlaubnis wirklich erteilt wird.

Wenn du mit Prüfbescheinigung Fährst, kannst du sie direkt beim Amt abgeben, und bekommst nichts zurück. Darauf steht auch eigentlich dick und Fett das es kein Führerschein ist.

Prüfbescheinigung ≠ Fahrerlaubniss

Woher ich das weiß:Hobby – Habe Reifen gewechselt (Lego)

Dominiks908 
Beitragsersteller
 28.04.2024, 16:19

Gemeint ist die lilane/pinke Bescheinigung, aus dem Bekanntenkreis gehört habe ich das man damit bereits an seinen 18ten fahren darf, genau wie es online stand?

nichtsagender  28.04.2024, 16:21
@Dominiks908

Wenn es eine befristete Prüfbescheinigung i.S.d. § 22 Abs. 4 S. 7 FeV ist darfst du Fahren , ansonsten , nicht.

Dominiks908 
Beitragsersteller
 28.04.2024, 16:25
@nichtsagender

Es handelt sich in meinen Fall um die BF17, welche es anscheinend bis zu 3 Monaten ermöglicht ab dem 18ten bereits zu fahren, bis sie eingetauscht werden muss. Nur ob dort eine kopie von sowie von Ausweis für reicht?