Prüft man in einer juristischen Hausarbeit weiter, wenn man im Bestimmtheitsgrundsatz herausfällt?
Guten Abend,
folgendes Problem. Ich schreibe gerade eine juristische Hausarbeit über die Berufsfreiheit des Art. 12 I GG.
Vorliegend gibt es eine Prüfungsordnung im Sachverhalt, die gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot verstößt. Werde ich dann trotzdem mit der restlichen Prüfung im Hilfsgutachten fortfahren? Wann wechselt man in dieses?
Also der Prüfungsaufbau ist folgender:
- Eröffnung des Schutzbereichs
- Eingriff
- Rechtfertigung (hierrunter dann die folgenden Punkte)
- Einschränkbarkeit des Grundrechts aufgrund Gesetz
- a) formell korrekt
- b) materiell korrekt
- aa) Wesentlichkeitsgrundsatz
- bb) Bestimmtheitsgrundsatz
- Verhältnismäßigkeit
- legitimer Zweck, geeignet, erforderlich, angemessen
Werde ich dann trotzdem mit der restlichen Prüfung des kursiven Teils im Hilfsgutachten fortfahren? Wann wechselt man in dieses?
Danke im Voraus!
1 Antwort
Das kommt etwas auf den Fall an.
Grundsätzlich gilt: Wenn man an dem Punkt, an dem du in der Prüfung rausgeflogen bist, auch eine andere Meinung hätte vertreten können oder sich in den folgenden Prüfungspunkten noch im Sachverhalt angelegte Probleme befinden, sollte man hilfsgutachterlich weiter prüfen.