Prüft Arbeitsamt freiwillige Bewerbungen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Soweit wie Du es hier in Deinem frühen Erwerbslosenverlauf beschreibst, dürfen gemäß DSGVO keinerlei Informationen zwischen Arbeitgeber und Agentur für Arbeit hinsichtlich Deiner freiwilligen Bewerbungsanstrengungen untereinander ausgetauscht werden.

Etwas anders kann die Sache allerdings aussehen, wenn Du von der Agentur für Arbeit einen "verbindlichen" Stellenvorschlag oder Maßnahmevorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung und vorangekündigter Bewerbungsüberprüfung erhältst.

In solchen Fällen darf die AfA dann durchaus vom Arbeitgeber oder Maßnahmeträger zumindest dahingehend Auskunft verlangen, ob Du Dich dort tatsächlich wie verlangt beworben oder vorgestellt hast.


D3signZ 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 12:11

Danke für deine Informationen! Bisher habe ich keinerlei Stellenvorschlag erhalten. Das dort aber der Arbeitgeber informiert wird hatte ich gelesen.

Gnurfy  25.09.2024, 12:23
@D3signZ

Führe dann für Deine freiwilligen Bewerbungen dennoch lieber Liste über Firmenname, Bewerbungsdatum und Bewerbung "als" nebst etwaig noch der Bewerbungsform (schriftlich, Mail oder telefonisch) und Reaktion des Betriebes. (Keine Antwort, Absage, Einladung zum VSG und Ja oder Nein nach VSG)

Sowas kann bereits unaufgefordert zur Übersicht nie schaden. Insbesondere nicht wenn Du noch recht jung und körperlich wie geistig nahezu 100% gesund bist. Auch beim ALG I fragt der Fallmanager nämlich mit jedem weiteren Monat des Leistungsbezuges auch immer gründlicher nach in der Abklärung, warum Deine Eigeninitiativen bislang noch keine Früchte trugen.

Ich würde eine Liste führen. Kann ja knapp gehalten sein.

Anruf am:

bei:

mit wem:

Absage, Zusage, Einladung.....

Es macht immer einen guten Eindruck das parat zu haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sofern Du nicht schriftlich dazu verdonnert wurdest - Nein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Wenn dich das Arbeitsamt bittet, deine Bewerbungsversuche zu dokumentieren, du dies aber nicht kannst, weil dus eben versäumt hast, sollte abgesehen von einer Ermahung nichts passieren.

Mein tipp: in Zukunft Bewerbunsversuche dokumentieren. auch telefonische.

Schreib auf, wann du angerufen hast, wo du angerufen hast, mit wem du geredet hast, und was das ergebnis war. Das reicht hier aus.

Wenn dazu nichts in deiner Eingliederungsvereinbarung steht, musst du keine Liste führen. Ansonsten so, wie vereinbart.


D3signZ 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 11:34

So etwas habe ich nicht mal bekommen. Auch mein Arbeitslosengeldantrag steht noch in Bearbeitung dabei kriege ich längst Geld.

ArniD  25.09.2024, 11:35
@D3signZ

Dann ist nichts vereinbart, da hat der Berater geträumt. Keine schlafenden Hunde wecken wenn du wirklich nichts unterschrieben hast.

D3signZ 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 12:12
@ArniD

Die schlafen seit Tag 1. Ich war noch nie arbeitslos und finde es echt nicht berauschend wie die dort arbeiten.