Prüfer hat meine Abschlussarbeit mit einer 6 bewertet weil ich mit dem Handy auf dem Klo war, habe aber nicht gespickt. Was tun?

3 Antworten

Für einen Ausschluss von der Prüfung reicht es aus, wenn du das Smartphone hättest nutzen können. Das ist dann der Verdacht auf eine Täuschungshandlung.

Der Prüfungsausschuss fällt dann eine entsprechend Entscheidung.

Du solltest aber die Möglichkeit haben, einen Widerspruch einzulegen. Dann kannst du ggf. nochmal dazu argumentieren. Aber wenn du die ganze Zeit das Smartphone am Körper hattest, wird das schwierig. Und davon gehe ich mal aus, wenn du zur Toilette bist und "nicht daran gedacht hast"...dann war das wohl schon die ganze Zeit in deiner Hosentasche. Da wird es schwierig den Verdacht auszuräumen, dass du es nicht auch genutzt hast.

Kannst ja nicht beweisen, dass du nicht gespickt hast