Prostituiere ich mich?

8 Antworten

Kommt drauf an, was auf den Bildern gemacht wird. Wenn es Gv auf Wunsch ist, dann schon. Ansonsten muss man halt aufpassen, dass da nicht mehr gefordert wird. Die Kontrolle ueber die Bilder hat man auch nicht mehr, das ist auch nicht ohne.

Unter Prostitution fällt das in meinen Augen nicht.

Du betreibst damit jedoch ein anmeldepflichtiges und steuerpflichtiges Gewerbe. Ich hoffe du hast dieses auch entsprechend bei der Gemeinde, § 14 GewO, sowie dem Finanzamt durch elektronische Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, § 138 AO, ordnungsgemäß angezeigt.

Und behalte dir das Geld zurück für die fällige Steuer, die auf dich zukommen wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

hamberlona  12.09.2024, 10:45

Jetzt wird's so richtig deutsch.

Das ist ein erster Schritt. Nach dem ersten erfolgt vielleicht ein zweiter… und so geht’s weiter. Das ist der Grund warum man mit manchen Dingen nicht klein anfängt…

Solange Du mit niemanden in die Kissen steigst, würde ich nein sagen.

Nein, Du prostituierst Dich nicht, und mit der seelischen Belastung durch Prostitution wegen Geldnot ist das nicht vergleichbar. Sei froh, dass es heute so einen Online-Markt gibt, die "Kinder vom Bahnhof Zoo" hatten diese Möglichkeit noch nicht.