Problem mit VNR Verlag für die Deustche Wirtschaft AG?

1 Antwort

Hunde, die bellen, beißen nicht. Bitte erst einmal nichts bezahlen und die Forderung in Ruhe prüfen. Hat dein Vater wissentlich einen Abonnementsvertrag abgeschlossen? Wurde die Forderung hinreichend konkret begründet? Im Zweifel bitte Widerspruch einlegen, Nachweis für die Forderung verlangen und hilfsweise wegen Irrtums anfechten.

https://dean-blohm.de/widerspruch-gegen-unberechtigte-forderung-eines-inkassounternehmens/

Zum Widerspruch würde ich bereits jetzt raten, dieser wäre aber aller spätestens erforderlich, wenn Mahnantrag gestellt werden würde.

Wenn du bzw. dein Vater hier weitere Unterstützung braucht, könnt ihr euch im Übrigen auch sehr gerne an den Verbraucherzentrale e. V. eures Bundeslandes wenden. Die besagte Firma ist bei der VZ bei weitem nicht unbekannt und das Briefpapier der VZ wirkt bei Unternehmen tatsächlich oft deutlich effektiver. Die schriftliche Vertretung musst du zwar initial auch erst einmal bezahlen, allerdings ist die Gebühr im Vergleich zu den Kosten eines RAs sehr gering und wird von der VZ auch standardmäßig von der Gegenseite zurückgefordert. Einen Termin macht ihr am besten in der Abteilung allg. Verbraucherrecht / kollektiver Rechtsschutz aus.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

DerSpieler99999 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 16:37

Nein das hat er nicht ich weiß nur mein Vater klickt alles weg wenn werbung kommt.Ich war nciht daebi.

Ist ja kein inkassounterehmen mehr. Es hat eine Rechtsanwältin ein brief geschreiben was von inkasso büro gemahct wurde.

0
ruhrgur  27.07.2024, 16:52
@DerSpieler99999

Das ist mir schon bewusst, für den Widerspruch spielt es aber keine Rolle, ob du direkt vom Unternehmen selbst, einem Inkassobüro oder einem RA angeschrieben wirst. Das Vorgehen ist jeweils dasselbe.

0
DerSpieler99999 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 17:01
@ruhrgur

Meinst du einfcah einen Brief zu der Rechtsanwältin schreiben als Einschreiben.

0
ruhrgur  27.07.2024, 17:02
@DerSpieler99999

Entweder per E-Mail mit Zustellungsnachweis oder per Einschreiben/Einwurf. Wie gesagt, im Zweifel könnt ihr euch auch gerne an die VZ wenden.

0