Problem mit Vermieter was kan. Ich dagegen machen welche Rechte habe ich?

1 Antwort

  1. du kannst selbst einen Brief mit dem Widerspruch schreiben und per Einschreiben an den Vermieter schicken.
  2. Wenn du im Ausland bist gilt genau das gleiche, nur musst du den Brief jemand vertrauenswürdigem mitgeben, damit der ihn aufgibt.
  3. evtl. hat der Mieterverein ja schon eine Vollmacht von dir und kann das machen.

Der Vermieter muss dann Klagen und ist beweispflichtig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Marvin198691 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 19:39

Kann ich das machen wenn ich aus dem

Urlaub zürück bin ?

aber der Vermieter setzt seiner Ansicht nach Frist zu zürück Bau bis zum 31.07.2024 kann ich meine Stellungnahme nach dem Urlaub machen ggü von mieterverein ?

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weisserMann04  23.07.2024, 19:41
@Marvin198691

warum? woher weißt du überhaupt was der Vermieter will, wenn du weg bist? Wenn der Vermieter mailt kannst du ja auch mailen etc.

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Marvin198691 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 19:52
@weisserMann04

der Mieterverein hat mir das Schriftstück von Vermieter als email weitergeleitet deswegen habe ich kenntnis , dagegen will ich Stellungnahme nehmen und wiederspruch einlegen , nur den Frist das der Vermieter zürück Bau will er Hat das Haus so gekauft und er wusste auch das dort Dusche eingebaut ist siehe alle miez Erhöhungen außerdem habe er die Dusche wegen auslaufender Wasser im Jahr 2009 durch ihren Schwarzarbeiter ausbauen und neue duschwanne einbauen lassen mit ein paar neuen Fliesen , somit hat er es selbst neu gebaut und unterstellt jetzt das es ohne Erlaubnis eingebaut wurde :(

vor 30 Jahren haben wir nach Rücksprache mit dem alten Hausbesitzer gebaut ? Und wenn er das Haus kauft übernimmt er es so , das lustige er hat die Dusche ausbauen lassen 2009 und neu einbauen lassen also kan er das nicht an uns als ungenehmigte Einbau abschmettern oder ?

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