Problem mit Vermieter was kan. Ich dagegen machen welche Rechte habe ich?
Die Dusche war beim
Kauf von neuen Vermieter vorhanden im Jahr 2000,
Die Dusche wurde vor 30 Jahren eingebaut
Dann im Jahr 2009 lief durch Siphon irgendwo Wasser raus wurde die Dusche von neuen Vermieter ihre russchische Schwarzarbeiter Handwerker ausgebaut und eine neue duschwanne mit ein paar neuen Fliesen eingebaut, Nur wurde rumgepfuscht
2024 ist einer der neuen Fliesen abgesplittert, also habe ich es durch den Mieterverein den Vermieter kenntnis setzen lassen , Ohne androhung von mietminderung,
Der Vermieter unterstellt jetzt das die Dusche ungenehmigte und unsachgemäß eingebaut wurde ,
aber hallo ihre Handwerker hat die ganze duschwanne komplett ausgebaut und neuen eingebaut im Jahr 2009 , also was kann ich dagegen machen den er will die Dusche als Toilette wieder haben bzw zürück Bau ,
Setzt eine Frist bis zum 31.07.2024
Dagegen will Ich wiederspruch einlegen lassen aber ich bin im Urlaub nicht das er mich seine Meinung nach in Verzug setzt und dan kündigt was ich nicht glauben kann , weil er mit Kauf es so übernommen hat und so beim
Kauf war die Dusche vorhanden,
Was kann ich dagegen alles machen ? Bitte schreibt mir eure Ratschläge ,
mieteverein habe ich peer email kenntnis gesetzt das ich in Urlaub bin, aber bringt das was ? , nicht das der Vermieter seiner Ansicht nach abmahnt oder kündigt ?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen .
1 Antwort
- du kannst selbst einen Brief mit dem Widerspruch schreiben und per Einschreiben an den Vermieter schicken.
- Wenn du im Ausland bist gilt genau das gleiche, nur musst du den Brief jemand vertrauenswürdigem mitgeben, damit der ihn aufgibt.
- evtl. hat der Mieterverein ja schon eine Vollmacht von dir und kann das machen.
Der Vermieter muss dann Klagen und ist beweispflichtig.
warum? woher weißt du überhaupt was der Vermieter will, wenn du weg bist? Wenn der Vermieter mailt kannst du ja auch mailen etc.
der Mieterverein hat mir das Schriftstück von Vermieter als email weitergeleitet deswegen habe ich kenntnis , dagegen will ich Stellungnahme nehmen und wiederspruch einlegen , nur den Frist das der Vermieter zürück Bau will er Hat das Haus so gekauft und er wusste auch das dort Dusche eingebaut ist siehe alle miez Erhöhungen außerdem habe er die Dusche wegen auslaufender Wasser im Jahr 2009 durch ihren Schwarzarbeiter ausbauen und neue duschwanne einbauen lassen mit ein paar neuen Fliesen , somit hat er es selbst neu gebaut und unterstellt jetzt das es ohne Erlaubnis eingebaut wurde :(
vor 30 Jahren haben wir nach Rücksprache mit dem alten Hausbesitzer gebaut ? Und wenn er das Haus kauft übernimmt er es so , das lustige er hat die Dusche ausbauen lassen 2009 und neu einbauen lassen also kan er das nicht an uns als ungenehmigte Einbau abschmettern oder ?
Kann ich das machen wenn ich aus dem
Urlaub zürück bin ?
aber der Vermieter setzt seiner Ansicht nach Frist zu zürück Bau bis zum 31.07.2024 kann ich meine Stellungnahme nach dem Urlaub machen ggü von mieterverein ?