Probe und Abgabevertarg vom Tierschutz?

4 Antworten

Hi! Ja das ist rechtens, damit soll verhindert werden, dass sich findige Personen Tiere aus dem Tierheim holen und munter weiterverkaufen (nur eine Erklärung, nicht auf Dich bezogen!). Die Gebühr für das Tier ist ein Äquivalent für die geleistete Versorgung eines Tieres durch das Tierheim, die meist ein vielfaches höher ist. Soviel mal dazu.

Das mit dem Kaputtmachen und auch dem Beissen wollen ist für mich ein klares Indiz dafür, dass dem Hund totlangweilig ist und er vermutlich gar keine Bindung zu Euch hat. Auch die Aussage "er hat genügend Spielzeug erzeugt bei mir das Gefühl, dass ihr ihm Spielzeug gebt, aber selbst nichts oder wenig mit ihm macht (auch hier bitte kein Vorwurf an Dich, evtl. Ist Dir das so ja gar nicht bewusst) Und bitte nicht verwechseln: Hundespielzeug ist keine Garantie für Auslastung, manche Hunde brauchen das überhaupt nicht und können auch nichts damit anfangen.

Gut, jetzt wollt ihr ihn abgeben - dass er im Tierheim zwingend schlechter dran ist als bei Euch wage ich zu bezweifeln, aus seiner Hunde-Sicht würde er das vermutlich komplett anders beurteilen (mehr Action, viel Zuwendung .... vielleicht).

Lasst ihn dort vermitteln, ist besser so. Alternativ könnt ihr nur versuchen herauszufinden was das Problem ist, aber ich denke das würde dauern. Und wenn es nicht passt, ist es für alle besser, das zu beenden bevor irgendeiner dauerhaft Schaden nimmt. Gruss

Hey Lynn30,

das ist rechtens, da du den Vertrag unterschrieben hast.

Auch bei uns steht es im Vertrag, dass wenn der Hund abgegeben werden soll, er zurück zu uns muss. Dies hat den einfachen Grund, dass wir so eine Weitergabe von Besitzer zu Besitzer verhindern möchten.

Manche Hund bei uns im Tierheim hatten schon 5 oder mehr Besitzer, weil sie weitergereicht wurden, wie eine Flasche Sekt.

Ebenfalls gibt es bei und nur innerhalb der ersten 2 Wochen Geld zurück und auch nur die Hälfte. Das liegt am Vermittlungsaufwand und denen uns entstehenden Kosten für die erneute Aufnahme des Tieres ( TA Kosten, Verwaltung usw. )

Wieso gebt ihr so schnell auf? Ihr solltet zuerst mal einen Hundetrainer um Hilfe bitten. Er hat sein Verhalten verändert, woher sollten das die Tierpfleger den Wissen? In die Zukunft schauen können wir auch nicht!

Sein Verhalten kann viele Ursachen haben, schwer das aus einem Text zu beurteilen. Konsultiert doch erstmal einen Hundetrainer und geht mögliche Problemlösungen an, bevor ihr den Hund wieder abgebt. Als Hundehalter sollte man immer mit Komplikationen rechnen und nicht gleich aufgeben.

Du hast einen Vertrag unterschrieben, wo vermutlich drin steht, dass du im Abgabefall ihn zurück ins Tierheim geben musst. Vermittelst du ihn selber und das bekommen sie im Tierheim spitz ( ja wir merken sowas immer ), begehst du Vertragsbruch und machst dich strafbar.

In einem solchen Fall würde der Hund den neuen Besitzern weggenommen und wieder in den Besitz vom Tierheim übergehen, was für den Hund auch schlimm wäre. Es ist auch kein Leben für ein Hund, wenn er dauernd weitergereicht wird!!!

Sowas passiert leider viel zu oft und deshalb legen wir Tierheime sowas schon im Vertrag fest! Wenn du sowas unterschrieben hast, dann warst du auch in dem Moment damit einverstanden, oder hast du den Schutzvertrag nicht richtig gelesen?

Tue das Richtige und starte noch einen Versuch mit kompetenter Hilfe, erst danach solltest du überlegen ihn ins Tierheim zurückzugeben.

Ich wünsche dir viel Erfolg und alles gute, hoffentlich packt ihr es ja doch^^


FragenShop  20.07.2017, 10:53

"wir Tierheime"?

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Bitterkraut  20.07.2017, 10:57
@Zootierpfleger

Dann soltest du auch wissen, dass diese sog. Schutzveträge nicht das papier wert sind, auf dem sie geschrieben sind. Gerichte kippen diese Verträge regelmäßig.

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Zootierpfleger  20.07.2017, 11:01
@Bitterkraut

Zeige mir mal ein solches Gerichtsurteil aus der letzten Zeit.

Jemand geistig Gesundes, der einen Vertrag unterschreibt, verpflichtet sich damit, ihn einzuhalten.

In seltenen Fällen ( Alkohol/Drogenkranke) werden solche Verträge außer Kraft gesetzt. Wer sowas unterschreibt, hat den Vertrag auch gelesen, davon geht jedes Gericht auch aus.

Verträge sind nicht immer Wasserdicht, da kommt es auf die enthaltende Formulierung drauf an.

P.S. Wir hatten rechtlich nie Probleme und die Tiere haben wir immer zurück bekommen.

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Bitterkraut  20.07.2017, 12:59
@Zootierpfleger



Adoptions-oder Schutzvertrag, so werden die Vereinbarungen, die die Übergabe eines Tieres aus dem Tierschutz an einen Dritten beinhalten, genannt. Adoption von Tieren ist in Deutschland nicht geregelt, damit ist es auch Unfug hier von Adoptionen zu sprechen. Schutzvertrag, auch dieses Konstrukt lässt sich im BGB nicht finden,
https://www.kanzlei-sbeaucamp.de/schutzvertraegeadoptionsvertraege-eigentumsuebertragung-ja-oder-nein/

Die meisten dieser sog. Verträge sind Makulatur. sie stellen eine unangemessene Beanchteiligng des neuen Besitzers dar.

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Bitterkraut  20.07.2017, 13:04
@Zootierpfleger

Nach herrschender Rechtsprechung handelt es sich auch bei einem Schutzvertrag um einen Kaufvertrag und nicht etwa um einen „atypischen Verwahrvertrag“ ohne Eigentumsübertragung. Kaufverträge unterliegen nach deutschem Recht einem umfassenden Verbraucherschutz. Klauseln, die für den Käufer überraschend enthalten sind, sind unwirksam. 
https://www.kuestenkanzlei.de/2014/02/04/der-schutzvertrag-sch%C3%BCtzende-klauseln-meist-unwirksam/

Auch hier werden Urteile zitiert.

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Zootierpfleger  20.07.2017, 13:28
@Bitterkraut

Du hast geschrieben:

Dann soltest du auch wissen, dass diese sog. Schutzveträge nicht das papier wert sind, auf dem sie geschrieben sind. Gerichte kippen diese Verträge regelmäßig.

Dies ist Beweisbar falsch. Hier eine Kopie aus deinem ersten Link:

Gerichtliche Entscheidungen, die näher darüber Aufschluss gaben, wie
solche Verträge in der Praxis zu bewerten sind gab es bisher kaum.

Demnach ist deine Aussage das solche Verträge regelmäßig gekippt werden einfach nur schwachsinn.

Dein zweiter Link genauso Müll^^

Da geht es um allgemeine NICHTÜBERTRAGUNG VON EIGENTUM

Solche Klauseln sind in Verträge nichitg, jedoch geht es hier um einen unterschriebenen Vertragsinhalt, der erst dann in Kraft tritt, wenn die neuen Besitzer von diesem Eigentum zurücktreten durch weiterveräußerung.

Ließ dir mal bitte erstmal deine Links durch, bevor du sie postest!

Außerdem sagt ich du sollst mir Beispiele aus der letzten Zeit geben und keine die 3-10 Jahre alt sind.

Aufgrund solcher Gerichtsurteile wurden in vielen Tierheimen die Verträge rechtskräftig abgeändert.

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Zootierpfleger  20.07.2017, 13:38
@Bitterkraut

Unrecht hast du ja nicht, jedoch sagt ich auch das es um den Vertragsinhalt geht.

Jeder Verein hat da was anderes drin zu stehen.

Das manche Verklagt werden ist auch kein Wunder. Das alle Verträge nichtig sind ist quatsch. Du kannst das auch gar nicht beurteilen, du hast weder Ahnung von diesen Verträgen, noch arbeitest du als Anwalt im Vertragsrecht.

Jede Info dazu ziehst du aus dem Internet und nicht aus eigener Erfahrung, auch Google ist nicht fehlerfrei und kann auch nicht ALLES abdecken.

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ja, das ist es.. lies doch einfach mal SELBST den schutzvertrag, den du mit dem TH abgeschlossen hast.....

wenn das so in dem vertrag steht, ist das richtig

ihr hattet das dann ja unterschrieben und wolltet das auch so