Private Garage an Nachbarn vermietet. Muss man die Zufahrt 365/24/7 freihalten?

9 Antworten

Selbstverständlich muss die Zufahrt zur Garage immer frei gelassen werden. Ist das nicht der Fall, schulden die Mieter für die Zeit der Blockade auch keine Miete, selbst wenn ihr Auto gerade in der Garage steht.

Du hast recht, dass der Platz davor nicht als Stellplatz vermietet wurde. Nachbars Auto darf da also nicht längere Zeit stehen, während z. B. die Garage als Mülllager genutzt wird.

Jetzt wird die Garage nicht mehr gebraucht, weil das Auto verkauft wurde
jemand schellt und mich auffordert, das Auto wegzustellen.

muss man nicht verstehen

dass lediglich die Garage gemietet wurde, nicht der Platz davor.

korrekt; du hast die Garage vermietet, klar dass die Zufahrt JEDERZEIT gewährleistet sein muss.

Selbstverständlich muß die Zufahrt zu einer Garage ständig, d.h. 365/24/7 freigehalten werden, das ist ja der Sinn einer Garage, auch einer angemieteten, das man jederzeit rein- und rausfahren kann ohne daß jemand davor steht. Dafür wird ja auch die Miete bezahlt. Auch für den Platz vor der Garage hat man als Mieter durch den Mietzins ein uneingeschränktes Nutzungrecht erworben.


Gerhart  16.07.2024, 17:42

"ein uneingeschränktes Nutzungrecht erworben." Nein - nur die Zufahrt zur Garage und das Begehén der Zuwegung ist zu gewähren.

Jo3591  17.07.2024, 08:39
@Gerhart

Das ist doch wohl für eine Garage ein uneingeschränktes Nutzungsrecht, oder?

Natürlich muss der Nachbar jederzeit Zugang zu seinem Fahrzeug in der von ihm gemieteten Garage haben.

Wie stellst du dir das sonst vor?


mekilue 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 15:39

Auch nachts um halb drei? So stelle ich mir das nicht vor!

sonnenperlchen  15.07.2024, 16:57
@mekilue

Was ist, wenn der Nachbar nachts dringend zum Arzt muss oder einen Notfall hat und weg muss?

Klar muss die Zufahrt zur Garage immer gewährt sein.

Du darfst theoretisch nichtmal deine eigene Garage zuparken.

Von Privat zu Privat ist übrigens komplett egal. Die Einnahmen müsst ihr auch versteuern, das nicht vergessen.

Wenns euch so sehr einschränkt dann kündigt den Mietvertrag.


peterobm  15.07.2024, 15:37
Du darfst theoretisch nichtmal deine eigene Garage zuparken.

na sicher doch. es ist mein Grundstück.

Rolajamo  15.07.2024, 15:38
@peterobm

Es geht um die Zufahrt zum Grundstück:

§ 12 der Straßenverkehrs-Ordnung besagt, dass das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten und vor Bordsteinabsenkungen unzulässig ist.
Rolajamo  15.07.2024, 15:43
@peterobm

Ich denke der FA sollte den Vertrag einfach kündigen oder vertraglich festhalten, wann dort geparkt werden darf. Alles andere gibt nur Ärger.