Private Garage an Nachbarn vermietet. Muss man die Zufahrt 365/24/7 freihalten?
Unser Haus steht am Ende der Straße in einer Sackgasse. Neben der Treppe ist links die Zufahrt zur Garage.
Jetzt wird die Garage nicht mehr gebraucht, weil das Auto verkauft wurde. Die Nachbarn waren ganz heiß drauf und haben die Garage für ein paar -zig Euro Monatsmiete bekommen.
Seit sie ihr Auto dort stehen haben, verlangen sie allerdings jederzeit ungehinderten Zugang zur Garage. Wenn ich dort (vor der Treppe) stehe, kann es passieren, dass (zu welcher Zeit auch immer) jemand schellt und mich auffordert, das Auto wegzustellen.
Soweit ich gehört habe, gilt, dass lediglich die Garage gemietet wurde, nicht der Platz davor. Das alles ist ja auch von privat zu privat und nicht Eigentum einer Verwaltungsfirma o.ä.
Meine Frage ist jetzt ob die Zufahrt wirklich IMMER frei sein muss.
Mit meiner Mutter kann ich nicht reden, weil sie unglaubliche Panik hat, dass die Nachbarn sauer werden könnten. Sie ist Wachs in deren Händen und lässt sich von denen herumschubsen, egal, um was es geht.
Danke schon mal.
7 Antworten
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Selbstverständlich muss die Zufahrt zur Garage immer frei gelassen werden. Ist das nicht der Fall, schulden die Mieter für die Zeit der Blockade auch keine Miete, selbst wenn ihr Auto gerade in der Garage steht.
Du hast recht, dass der Platz davor nicht als Stellplatz vermietet wurde. Nachbars Auto darf da also nicht längere Zeit stehen, während z. B. die Garage als Mülllager genutzt wird.
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Selbstverständlich muß die Zufahrt zu einer Garage ständig, d.h. 365/24/7 freigehalten werden, das ist ja der Sinn einer Garage, auch einer angemieteten, das man jederzeit rein- und rausfahren kann ohne daß jemand davor steht. Dafür wird ja auch die Miete bezahlt. Auch für den Platz vor der Garage hat man als Mieter durch den Mietzins ein uneingeschränktes Nutzungrecht erworben.
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Der Sinn und Zweck einer angemieteten Garage ist ja, dort zu jeder Zeit parken und herausfahren zu können . Doch nicht nach "Absprache".
Von daher muss die Zufahrt natürlich auch 24/7 zugänglich sein.
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Klar muss die Zufahrt zur Garage immer gewährt sein.
Du darfst theoretisch nichtmal deine eigene Garage zuparken.
Von Privat zu Privat ist übrigens komplett egal. Die Einnahmen müsst ihr auch versteuern, das nicht vergessen.
Wenns euch so sehr einschränkt dann kündigt den Mietvertrag.
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Du darfst theoretisch nichtmal deine eigene Garage zuparken.
na sicher doch. es ist mein Grundstück.
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Irgend wie führst du die Comunity hier an der Nase herum. Verlangt denn der GARAGENmieter dass du als Vermieter nachts um 02:30h die Toreinfahrt zum Grundstück aufschliesst, weil du ihm als Mieter keinen Schlüssel gegeben hast?
Ruckzuck hast du eine Klage wegen Besitzstörung am Hals, vielleicht sogar eine einstweilige richterliche Anordnung auf Herausgabe der Zufahrts- und Garagen -schlüssel.
Der Mieter darf nur zum Öffen oder Schließen sein Fahrzeug vor der Garage kurzparken. Andere Fahrzeuge oder Gegenstände dürfen den Weg zur Garage nicht behindern.
"ein uneingeschränktes Nutzungrecht erworben." Nein - nur die Zufahrt zur Garage und das Begehén der Zuwegung ist zu gewähren.