Private Garage an Nachbarn vermietet. Muss man die Zufahrt 365/24/7 freihalten?
Unser Haus steht am Ende der Straße in einer Sackgasse. Neben der Treppe ist links die Zufahrt zur Garage.
Jetzt wird die Garage nicht mehr gebraucht, weil das Auto verkauft wurde. Die Nachbarn waren ganz heiß drauf und haben die Garage für ein paar -zig Euro Monatsmiete bekommen.
Seit sie ihr Auto dort stehen haben, verlangen sie allerdings jederzeit ungehinderten Zugang zur Garage. Wenn ich dort (vor der Treppe) stehe, kann es passieren, dass (zu welcher Zeit auch immer) jemand schellt und mich auffordert, das Auto wegzustellen.
Soweit ich gehört habe, gilt, dass lediglich die Garage gemietet wurde, nicht der Platz davor. Das alles ist ja auch von privat zu privat und nicht Eigentum einer Verwaltungsfirma o.ä.
Meine Frage ist jetzt ob die Zufahrt wirklich IMMER frei sein muss.
Mit meiner Mutter kann ich nicht reden, weil sie unglaubliche Panik hat, dass die Nachbarn sauer werden könnten. Sie ist Wachs in deren Händen und lässt sich von denen herumschubsen, egal, um was es geht.
Danke schon mal.
9 Antworten
Selbstverständlich muss die Zufahrt zur Garage immer frei gelassen werden. Ist das nicht der Fall, schulden die Mieter für die Zeit der Blockade auch keine Miete, selbst wenn ihr Auto gerade in der Garage steht.
Du hast recht, dass der Platz davor nicht als Stellplatz vermietet wurde. Nachbars Auto darf da also nicht längere Zeit stehen, während z. B. die Garage als Mülllager genutzt wird.
Jetzt wird die Garage nicht mehr gebraucht, weil das Auto verkauft wurde
jemand schellt und mich auffordert, das Auto wegzustellen.
muss man nicht verstehen
dass lediglich die Garage gemietet wurde, nicht der Platz davor.
korrekt; du hast die Garage vermietet, klar dass die Zufahrt JEDERZEIT gewährleistet sein muss.
Selbstverständlich muß die Zufahrt zu einer Garage ständig, d.h. 365/24/7 freigehalten werden, das ist ja der Sinn einer Garage, auch einer angemieteten, das man jederzeit rein- und rausfahren kann ohne daß jemand davor steht. Dafür wird ja auch die Miete bezahlt. Auch für den Platz vor der Garage hat man als Mieter durch den Mietzins ein uneingeschränktes Nutzungrecht erworben.
Natürlich muss der Nachbar jederzeit Zugang zu seinem Fahrzeug in der von ihm gemieteten Garage haben.
Wie stellst du dir das sonst vor?
Auch nachts um halb drei? So stelle ich mir das nicht vor!
Was ist, wenn der Nachbar nachts dringend zum Arzt muss oder einen Notfall hat und weg muss?
Klar muss die Zufahrt zur Garage immer gewährt sein.
Du darfst theoretisch nichtmal deine eigene Garage zuparken.
Von Privat zu Privat ist übrigens komplett egal. Die Einnahmen müsst ihr auch versteuern, das nicht vergessen.
Wenns euch so sehr einschränkt dann kündigt den Mietvertrag.
Du darfst theoretisch nichtmal deine eigene Garage zuparken.
na sicher doch. es ist mein Grundstück.
"ein uneingeschränktes Nutzungrecht erworben." Nein - nur die Zufahrt zur Garage und das Begehén der Zuwegung ist zu gewähren.