Private Garage an Nachbarn vermietet. Muss man die Zufahrt 365/24/7 freihalten?

7 Antworten

Selbstverständlich muss die Zufahrt zur Garage immer frei gelassen werden. Ist das nicht der Fall, schulden die Mieter für die Zeit der Blockade auch keine Miete, selbst wenn ihr Auto gerade in der Garage steht.

Du hast recht, dass der Platz davor nicht als Stellplatz vermietet wurde. Nachbars Auto darf da also nicht längere Zeit stehen, während z. B. die Garage als Mülllager genutzt wird.

Selbstverständlich muß die Zufahrt zu einer Garage ständig, d.h. 365/24/7 freigehalten werden, das ist ja der Sinn einer Garage, auch einer angemieteten, das man jederzeit rein- und rausfahren kann ohne daß jemand davor steht. Dafür wird ja auch die Miete bezahlt. Auch für den Platz vor der Garage hat man als Mieter durch den Mietzins ein uneingeschränktes Nutzungrecht erworben.


Gerhart  16.07.2024, 17:42

"ein uneingeschränktes Nutzungrecht erworben." Nein - nur die Zufahrt zur Garage und das Begehén der Zuwegung ist zu gewähren.

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Jo3591  17.07.2024, 08:39
@Gerhart

Das ist doch wohl für eine Garage ein uneingeschränktes Nutzungsrecht, oder?

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Der Sinn und Zweck einer angemieteten Garage ist ja, dort zu jeder Zeit parken und herausfahren zu können . Doch nicht nach "Absprache".

Von daher muss die Zufahrt natürlich auch 24/7 zugänglich sein.

Klar muss die Zufahrt zur Garage immer gewährt sein.

Du darfst theoretisch nichtmal deine eigene Garage zuparken.

Von Privat zu Privat ist übrigens komplett egal. Die Einnahmen müsst ihr auch versteuern, das nicht vergessen.

Wenns euch so sehr einschränkt dann kündigt den Mietvertrag.


peterobm  15.07.2024, 15:37
Du darfst theoretisch nichtmal deine eigene Garage zuparken.

na sicher doch. es ist mein Grundstück.

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Rolajamo  15.07.2024, 15:38
@peterobm

Es geht um die Zufahrt zum Grundstück:

§ 12 der Straßenverkehrs-Ordnung besagt, dass das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten und vor Bordsteinabsenkungen unzulässig ist.
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Rolajamo  15.07.2024, 15:43
@peterobm

Ich denke der FA sollte den Vertrag einfach kündigen oder vertraglich festhalten, wann dort geparkt werden darf. Alles andere gibt nur Ärger.

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Irgend wie führst du die Comunity hier an der Nase herum. Verlangt denn der GARAGENmieter dass du als Vermieter nachts um 02:30h die Toreinfahrt zum Grundstück aufschliesst, weil du ihm als Mieter keinen Schlüssel gegeben hast?

Ruckzuck hast du eine Klage wegen Besitzstörung am Hals, vielleicht sogar eine einstweilige richterliche Anordnung auf Herausgabe der Zufahrts- und Garagen -schlüssel.

Der Mieter darf nur zum Öffen oder Schließen sein Fahrzeug vor der Garage kurzparken. Andere Fahrzeuge oder Gegenstände dürfen den Weg zur Garage nicht behindern.