Prime student?

1 Antwort

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Zivilrechtlich: Dann wird von dir die Differenz, die zu Unrecht zu wenig bezahlt wurde, eingefordert, schließlich konntest du die Dienste vollständig nutzen und bist als Nichtstudent nach den akzeptierten Vereinbarungen zur Leistung des höheren Preises verpflichtet.

Vielleicht fordert Amazon für die Gewährung des Studententarifs tatsächlich einen Nachweis an. Das weis ich aber nicht.

Strafrechtlich: Obendrein machst du dich m.E. wegen Computerbetrugs gem. § 263a StGB strafbar:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ob du dafür in den Knast willst, wage ich zu bezweifeln.


Cello56 
Beitragsersteller
 11.07.2022, 23:35

als ob, man in knast reingeht nur weil sowas.

aber was wenn man missclickt?

Mungukun  12.07.2022, 06:50
@Cello56

Wenn man sich nur verklickt würde das ja spätestens in der Kontoübersicht von Amazon oder dem Kontoauszug auffallen und man würde es richtig stellen. Dann wäre keine Strafbarkeit gegeben nach meiner Einschätzung. Schließlich fehlt es am Tatbestand der Absicht.

In deinem Szenario klang es für mich eher nach einer Absicht, falsche Angaben zu machen, um damit Geld zu sparen und das erfüllt den Tatbestand des Computerbetrugs.

Ähnlich wie bei normalen Betrug. Schließt man einen Vertrag an mit der Absicht den nie zu erfüllen, ist es Betrug. Wollte man den Vertrag erfüllen, ist aber aus Versehen nicht mehr in der Lage dazu (Arbeitslosigkeit, Krankheit z.B.), dann hat man sich nicht wegen Betrugs strafbar gemacht.