Praxis des ABUS Bügelschloss und der Garantie dieses Schlosses.
Habe bei real ein ABUS Bügelschloss gekauft da es kein Zubehör hatte bekam ich es am 11.06.2009 für 25€uro. Am 30.08.2010 lies sich das Bügelschloss nicht öffnen als ich es jedoch schafte ging der Schlüssel kaputt. Jetzt ist meine Frage habe ich immer noch Anrecht auf die Garantie des Bügelschloss auch wen ich im günstiger gekriegt habe? Das teil des andere teil des Schlüssels bekam ich raus mit dem Original Ersatzschlüssel lies sich nun das Schloss weder öffnen noch schließen. WD40 hat auch nichts gebracht es hat kein Rost.
Und hatte jemand schon so eine Erfahrung mit einem Bügelschloss? Bin ich ein Einzelfall oder nicht?




2 Antworten
Hier geht es nicht um Garantie, sondern um Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung. Garantie ist eine freiwillige Leistung von Händler oder Hersteller, die über die gesetzlich festgelegte Gewährleistung hinaus geht. Ansprechpartner bei der Gewährleistung ist der Händler. Gehe also zuerst mit dem Kassenbon zu real und reklamiere das Schloss dort. Wenn sich real quer stellt (denn seit dem 11. Dezember 2009 liegt die Beweispflicht, dass das Schloss beim Kauf bereits Mängel aufwies, bei Dir), kannst Du Dich immer noch an Abus wenden.
Du kannst dich direkt an ABUS wenden ... denen ist egal wieviel du bezahlt hast!