Praktische Prüfung Altenpflege in der Schwangerschaft

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Wie schon gesagt, erstmal dem chef melden, daß du schwanger bist. Du könntest die prüfung machen, wenn du nicht mehr als 5 kilo heben mußt und du darfst nicht mit körperflüssigkeiten in berührung kommen, das gilt natürlich in erster linie für blut und wundflüssigkeit. In der prüfung fällt also wundversorgung und bz-messen oder spritzen aus. Es gibt in der schwangerschaft nicht automatisch ein berufsverbot, wenn dein chef dich richtig einsetzt, also mehr betreung von selbständigen bewohnern, als pflege von übergriffigen demenzerkrankten patienten. Hoffe, ich konnte helfen.......lg nachteule martina

als erstes musst du deinen arbeitgeber informieren,das ist pflicht und dann wirsdt du auch dementsprechend eingesetzt,sowohl im pflegebereich als auch bei der prüfung, der arbeitgeber hat eine sogenannte fürsorgepflicht.

Normalerweise darfst du gar nicht mehr in der Pflege eingesetzt werden.

Beschäftigungsverbot http://www.berlin.de/lagetsi/themen/39625.html

Das bedeutet es ist deine Pflicht die Schwangerschaft unverzüglich deinem Arbeitgeber zu melden und der muss dich freistellen.

Das heisst aber auch das du die Prüfung nicht ablegen kannt - du könntest sie in einem Jahr nachholen.

Ich weiss nicht ob es Sinn macht mit deiner Frauenärztin zu sprechen ob du die Prüfung doch machen kannst , und ob dein Arbeitgeber da auch mitspielt. Denn der hat eine gesetzliche Fürsorgepflicht seinen Mitarbeitern gegenüber.

Vielleicht könnte man die Prüfung "entschärfen " --- aber wie gesagt ...eigentlich darfst du gar nicht mehr arbeiten.