Wie schon gesagt, erstmal dem chef melden, daß du schwanger bist. Du könntest die prüfung machen, wenn du nicht mehr als 5 kilo heben mußt und du darfst nicht mit körperflüssigkeiten in berührung kommen, das gilt natürlich in erster linie für blut und wundflüssigkeit. In der prüfung fällt also wundversorgung und bz-messen oder spritzen aus. Es gibt in der schwangerschaft nicht automatisch ein berufsverbot, wenn dein chef dich richtig einsetzt, also mehr betreung von selbständigen bewohnern, als pflege von übergriffigen demenzerkrankten patienten. Hoffe, ich konnte helfen.......lg nachteule martina

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