Praktikum, wenn man von der Krankenkasse ausgesteuert ist?
Hallo, ich möchte in einem Handwerksbetrieb eine Wiedereingliederung machen über einen Zeitraum von cirka 1 Jah,r allerdings in Teilzeit und stundenweise. So bin ich für die Firma nicht tragbar als bezahlter Arbeiter bezw. nicht sehr von Nutzen.
Ich habe in dieser Firma schon ein Praktikum vor einen halben Jahr gemacht. Meine Frage: Darf ich noch ein Praktikum in dieser Firma machen und wenn ja, welche Zeiträume wären unbezahlt möglich. Danke und Grüße
2 Antworten
Wieso willst du da nochmal ein Praktikum machen?
Traust du dir 20h zu? Dann fang in Teilzeit an. Kannst ja mit dem Chef reden, dass du Bock hast, aber Zeit brauchst, um voll einzusteigen.
Rede am besten auch mal mit deiner Krankenkasse. Die wollen nämlich auch, dass es dir langfristig gut geht.
Das gleiche gilt für das Arbeitsamt/ Jobcenter. Da kannst du sagen du bist krank, dann kommst du in die Reha-Abteilung und die helfen dir mit einer Wiedereingliederung
Wenn Sie von der Krankenkasse "ausgesteuert" sind, bedeutet dies, dass Ihr Krankengeldbezug beendet ist und Sie weiterhin arbeitsunfähig sind. Es ist grundsätzlich möglich, ein Praktikum zu machen, auch wenn Sie arbeitsunfähig sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie während einer Arbeitsunfähigkeit nicht gleichzeitig ein Praktikum machen dürfen, ohne Ihre Arbeitsunfähigkeit vorzutäuschen
eine bestimmte Anzahl Stunden darf ich am Tag arbeiten. Die Frage ist ob ich mehrmals in einer Firma Praktikum machen darf und wenn ja welchen Zeitraum maximal (bezwingend ab wann mir Lohn gezahlt werden müsste. es ist noch nicht rauß ob ich dem Berufsbild jemals wieder Fuss fassen könnte) die Google aussagen sind stellenweise widersprüchlich.