Praktikum, Praktikumsmappe, Grundschule?

1 Antwort

In Wirtschaftssektoren werden in der Wirtschaftswissenschaft
Industrie und Gewerbe eingeteilt.

Eine Schule gehört zum Tertiärsektor (Dienstleistungssektor);
denn die Ausbildung von Kindern ist eine staatliche Dienstleistung. Durch die
Schulpflicht entstehen aber auch Verpflichtungen.

Eine Grundschule arbeitet regional – also für die ganze
Stadt oder ein Teilgebiet (Schuleinzugsbereich). Eltern haben oft die Wahl
zwischen mehreren öffentlichen Schulen.

Träger der Einrichtung ist die Stadt oder Gemeinde (Schulverwaltungsamt).

Die Schule selber ist dem Kultusministerium des Bundeslandes
unterstellt. Die Bezirksregierung und das Schulamt sind die Aufsichtsbehörden,
die dies im Auftrag leisten.

Eine Grundschule ist daher eine Anstalt des öffentlichen
Rechts ohne eigene Rechtsperson – eine unselbständige Einrichtungen, weil der
Träger und die Schulaufsicht alleine Vereinbarungen schließen können (Personal
einstellen oder entlassen, etc.). Die äußeren Angelegenheiten werden also
vorgeben.

Außerdem müssen Schulen die Erlasse und Richtlinien des
Staates umsetzen (Bildungsauftrag). Die Schulleitung sorgt nur für die
Umsetzung aller Vorgaben; aber die Rektorin oder der Rektor sind dadurch
Vorgesetzte aller Lehrkräfte, Hilfskräfte und sonstigen Kräfte in der Schule. Die
Schulleitung (Rektor*in und Konrektor*in) übt auch das Hausrecht aus. Das sind
die inneren Angelegenheiten und laufenen Geschäfte.

Wenn die Schule eine Offene Ganztagsschule ist, hat die
Leitung auch die Aufsicht darüber; obwohl diese Nachmittagsbetreuung oft einen
weiteren Träger hat (Kirche, Schulverein, AWO etc.).

Den Etat (Geld) für Bücher, Landkarten, etc. bekommt die
Schule vom Träger und kann ihn selber nach den Vorgaben der Stadt verwalten. Personalkosten
für Lehrkräfte und städtische Bedienstete oder die OGS (Offene Ganztagsschule)
gehören nicht dazu – die Schule hat darauf keinen Einfluss.

Alle wichtigen Belange werden in der Schulkonferenz (Eltern
und Lehrkräfte) besprochen und abgestimmt.

Fazit:

Die Grundschule ist eine öffentliche Bildungseinrichtung und gehört damit zum Dinestleistungsektor.

Sie arbeitet regional: Die Kinder einer Stadt oder eines Stadtteils werden dort unterrichtet.

Sie ist juristisch eine Anstalt des öffentlichen Rechts als unselbständige Einrichtung und an die Weisungen von Träger und Staat gebunden.


jenniferx3 
Beitragsersteller
 05.08.2016, 23:15

Du hast mir sehr geholfen!