Hallo,
Ich bin im 2. Lehrjahr meiner Tierpfleger Ausbildung. Ich lerne in einem kleinen Betrieb, einer Hundepension. Mein Fachbereich ist Tierheim/Tierpension, sprich; ich muss nicht nur mit Hunden klarkommen sondern mit allerlei Kleintieren, die ich in der Praxis aber leider nicht kennenlerne. Ich habe zwar im Rahmen der Ausbildung 3 Praktika, die mir allerdings nicht reichen, denn um mal in einem anderen betrieb zu arbeiten muss ich natürlich Erfahrung in der Praxis haben... Ich werde nach der Ausbildung nicht übernommen, möchte es auch nicht und werde dann vermutlich in einem Tierheim oder -hotel arbeiten, was natürlich schwierig wird, wenn ich nur mit Hunden gearbeitet habe bisher. Da ich im Betrieb nicht entbehrlich bin, darf ich während meiner eigentlichen Arbeitszeit keine weiteren Praktika, als die vorgeschriebenen 3 machen. Meine Frage ist, ob ich während meines Urlaubs Praktika 'privat' machen kann, oder ob das dann als Arbeit gilt und mein Urlaub dann sozusagen nicht stattfindet? Den Urlaub muss ich ja gesetzlich nehmen und habe auch gewisse Arbeitszeiten, an die ich mich halten muss. Gilt so ein Praktikum in meinem Urlaub dann als Freizeit oder dürfte ich das nicht machen?
Danke schon mal für die Antworten,
Liebe Grüße :)