Präsenzkraft Pflegehelfer unklare Tätigkeiten?
Seit zwei Wochen bin ich als Pflegehelfer (Teilzeit) in einem Seniorenheim angestellt (habe den das aber auch eher aus der Not heraus gewählt).
Tätigkeiten wurden bei Besprechung des Arbeitsvertrages nur mündlich vereinbart, bzw. es gab keine Anlage, die die Tätigkeiten näher beschreibt. Habe mich dann per BGB informiert, indem steht, dass ein Arbeitsvertrag (also auch Tätigkeiten) spätestens nach 1 Monat nachgereicht werden müssten...
Vereinbart war, dass ich selbst nur für die Küche zuständig bin. Allerdings kamen unter meinen Kollegen nun Fragen auf, da eine andere Hilfskraft (die weniger Stunden arbeitet) Tätigkeiten in der Pflege/Grundpflege übernimmt im Gegensatz zu mir.
Da ich eigentlich ungelernt bin (kein Lehrgang o.ä.), frage ich mich ob die Tätigkeiten, die gelernte Pflegehelfer machen, ausführen MUSS?
3 Antworten
Wenn ich als "Pflegehelfer" eingestellt wurde, würde ich sogar davon ausgehen, dass pflegerische Tätigkeiten erwartet werden, denn anderenfalls wärst du doch als Küchenhilfe eingestellt worden.
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber einiges, da man dann nicht jeden Anspruch mühsam aus, den jeweiligen Gesetzen heraus suchen muss.
Wichtig ist, dass du weißt, wer genau dir weisungsbefugt ist, damit du nicht von jedem rumgeschubst wirst. Der- / diejenige sollte auch dein Aufgabengebiet kennen.
Auch für die Grundpflege musst du einen Kurzlehrgang oder eine mehrtägige Einwesung durch den Arbeitgeber bzw. eine Kollegin bekommen.
SInd deine Kolleginnen neidisch? Tu das, was deine Vorgesetzten dir auftragen. Für die Grundpflege solltest du aber sagen, dass du eine Einweisung / Anlernung brauchst.
Bist du als küchenhilfe oder pflegehilfe eingestellt?
Beides im Wechsel ist eigentlich aus hygienischen Gründen nicht gestattet
Ich denke, du hast den Arbeitsvertrag noch nicht.
Du solltest das mal genauer besprechen
Ich schrieb bereits, dass es abgemacht war, dass ich für die Küche zuständig bin. Im Arbeitsvertrag steht aber Pflegehelfer.