Post wegen Blitzer bekommen. Was nun?
Jo Leude.
Ich wurde vor einigen Wochen leider das erste Mal geblitzt, als ich über rot bin, weil ich übertrieben aufs Klo musste. Ich hatte dazu auch eine Frage gestellt.
Meine Probezeit ist schon vorbei, und ich bin nicht der Halter des Fahrzeugs, sondern mein Vater. Der Brief ist an meinen Vater adressiert.
Wie geht man bei sowas vor, und müssen wir sagen, dass ich es war?
Tatvorwurf ist Rotlichtverstoß.
Danke schonmal Friends!
4 Antworten
Nun, Dein Vater muss nicht angeben dass Du gefahren bist, es reicht wenn er die Tat abstreitet. Anhand des Fotos wird man sehen können dass er wirklich nicht der Fahrer war. Es ist dann natürlich naheliegend das es sich um einen nahen Verwandten handelt. Es könnte zum Beispiel passieren dass sich die Behörde in der Nachbarschaft umhört ob jemand die Person auf dem Foto kennt. Die Wahrscheinlichkeit das einer petzt ist recht hoch. Dann bekommst Du den nächsten Anhörungsbogen.
Ist ein Anhörungsbogen sicherlich oder?
Den bekommt der Halter des Fahrzeugs
Also normales Prozedere: Dein Vater gibt Dich als Fahrer zum Tatzeitpunkt an
Und dann bekommst Du Post mit dem Bußgeld (200€ plus 28,50 Gebühren + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverot)
Könnte er, aber dann kann es passieren, daß nette Beamten vorbei kommen mit dem Blitzerfoto und einmal ne Kontrolle machen und dann wissen sie wer gefahren ist
Das ist richtig, was du schreibst und es könnte auch sein, dass ein Fahrtenbuch geführt werden muss....
Wollte ja nur darauf hinweisen, dass der Vater die Möglichkeit hätte - ob er sie nutzt, ist nicht mehr unser Bier.
Liebe Grüße
Servus
Wollte mal Fragen ob es nun so geblieben ist also ihr habt Bußgeld bezahlt und fertig oder kam noch irgendwas wegen Fahrerermittlung
Brauchst nur zu zahlen. Dann sind die schon zufrieden.
Aber die wollen doch bestimmt dass irgendeiner diese 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot abkriegt oder nicht? Also geht es dene wirklich nur um Geld
Der Vater könnte sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen...
https://www.bussgeldkatalog.org/zeugnisverweigerungsrecht-blitzer/