Pool im Dachgeschoss?
Ich weiß dass die Frage ziemlich lächerlich klingen muss aber ich würde gerne einen aufblasbaren whirlpool in meine Dachgeschosswohnung stellen. Allerdings frage ich mich ob die Statik des Gebäudes das erlaubt. Der Pool wiegt mit zwei normalgewichtigen Menschen, seiner Füllmenge an Wasser und seinem Eigengewicht ca. 840 Kilo und misst 1,60m x 1,60m. Das Gebäude ist auf jeden Fall nach 1900 gebaut genaueres kann ich leider auch nicht sagen . Kann mir von euch wer weiterhelfen ?
5 Stimmen
8 Antworten
Der Statiker sagt:
Wohnräume sind ausgelegt für 150 kg/m².
Das überschreitest Du natürlich um ein Mehrfaches. Das kann zwar (bei richtiger Laststellung) trotzdem funktionieren... ich würd's aber nicht wagen.
Der Balkon aus dem Beispiel von Elli113 war übrigens für 400 kg/m² vorgesehen...
Grüße!
Aber du erkennst vielleicht das Problem?
Wenn du die Traglast der Zwischendecke nicht kennst, solltest du keinen Pool draufstellen. Wichtig ist nämlich nicht (nur) das Gesamtgewicht, sondern das Gewicht pro Quadratmeter.
Ein Liter Wasser wiegt ein Kilo. Ein Liter Wasser ist ein Würfel mit einer Kantenlänge von 10cm. Das bedeutet, bei einer Füllhöhe von 10 cm wirken auf den Quadratmeter Boden schon 100 kg (weil: 10x10). Dein Pool ist 2,56m2 groß. Das bedeutet, bei einer Füllhöhe von 50cm wiegt nur das Wasser schon 1280 Kilogramm (100x2,56x5) und das ohne Pool und ohne dass du drin sitzt.
Meaning: Pro Quadratmeter 500kg PLUS den Pool PLUS dich selbst.
Ob das Gebäude das aushält, kann dir im Zweifelsfall nur der Statiker sagen. Ich rate aber davon ab.
Der Pool ist 1,60m2 groß. Die Rechnung stimmt nicht . Es müssten 833 kg auf 1,60m2 verteilt werden
Doch, meine Rechnung stimmt schon.
Du hast oben geschrieben, dein Pool wäre 1,60x1,60 groß. Das sind dann 2,56 Quadratmeter und NICHT 1,60 Quadratmeter.
Die Wahlmöglichkeiten zum Abstimmen sind ja eher begrenzt...
Die Masse entspricht ungefähr der eines Wasserbetts für/mit zwei Personen, die Flächenlast beträgt etwa 340 kg/m². Das muss das Gebäude aushalten.
Wenn mal eine Fußballmannschaft zu Besuch kommt, wirst du ja auch nicht gleich damit rechnen, dass das Haus einstürzt.
Was sagt der Hausbesitzer dazu und der Statiker ?
Das kann Dir nur ein Statiker beantworten. Und ohne Genehmigung des Vermieters und Versicherung gegen Wasserschäden solltest Du das ohnehin nicht machen.
Ich hatte nicht vor ihn auf meinen Balkon zu stellen 🌝