Polizeistudium: kein Gutachtenstil bei Eingriffsrechtklausur?
Moin eine Frage, vllt. hat ja jemand Erfahrung. Ich habe vor kurzem eine Klausur in Eingriffsrecht geschrieben. Ich bin im 2. Semester bei dem Studium der Polizei. In der Vorlesung haben wir immer bei ER den Urteilstil angewendet, nun kam die Klausur und ich war mir nicht mehr Sicher, ob der dort auch genommen werden musste. Nun hab ich die Info bekommen, dass der Gutachtenstil erwünscht war. Nun zur Frage: Bei einigen Sätzen habe ich ihn angewendet, wiederum bei anderen, geschrieben, ,,Es müsste ein Verdächtiger vorhanden sein", gilt das auch und wenn nicht, wird die Klausur aufgrund des fehlenden Gutachtenstils mit 0 Punkten bewertet? Ich weiß, das ist wahrscheinlich bei jedem Dozenten anders, aber mich würde trotzdem mal einige Erfahrungen interessieren. Danke für die Hilfe.
1 Antwort
Das ist in meinen Augen kein großer Fehler, wird sogar überhaupt nicht betrachtet.
Ob du jetzt schreibst: Es müsste ein Verdächtiger vorhanden sein. Oder er müsste ein verdächtiger gewesen sein.
Ist im Grund nicht so wichtig.
Wurde mir jedenfalls bisher nie angestrichen. Der Gutachtenstil wird dadurch ja nicht behindert. Hauptsache du subsumierst dann ordentlich.