Polizeistudium: kein Gutachtenstil bei Eingriffsrechtklausur?

1 Antwort

Das ist in meinen Augen kein großer Fehler, wird sogar überhaupt nicht betrachtet.

Ob du jetzt schreibst: Es müsste ein Verdächtiger vorhanden sein. Oder er müsste ein verdächtiger gewesen sein.

Ist im Grund nicht so wichtig.

Wurde mir jedenfalls bisher nie angestrichen. Der Gutachtenstil wird dadurch ja nicht behindert. Hauptsache du subsumierst dann ordentlich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaften Zwischenprüfung: VB