Bewerbung zahngesundheit Ausschluss?

2 Antworten

Nein. Der Zahnarzt muss aber seine Meinung, dass da zeitnah etwas ansteht, auch nicht zwingend kundtun.

Wenn es dir keine Beschwerden macht, kannst du mit einer OP ja getrost warten.

Es ist generell kein Ausschlussgrund, aber ein Einstellungshindernis. Deine Bewerbung würde ruhen, denn mit/nach dieser OP gibt es mindestens 6 Monate Wartezeit (Zeit, in der du nicht eingestellt werden kannst).

Wenn du eingestellt bist, kannst du das zu einem geeigneten Zeitpunkt machen und bist dann nur für ein paar Tage vom Sport befreit.

Gruß S.

Das wird sich kein Ausschlussgrund.

Versuche doch mal in einer Praxis anzurufen und dann schilderst du freundlich dein Problem bzgl Einstellung bei der Polizei.

Denke da sollte sicher schnell ein Termin zum entfernen der Weisheitszähne möglich sein.

Viel Erfolg.