Pkw Anhänger: zulässige Beladung in die Breite?

3 Antworten

§ 22 StVO

(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m [...] sein.
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.

§ 17 Abs. 1 StVO

Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

Bis 2,55m darf die Ladung seitlich jeweils max. 20cm über den Fahrzeugrand hinausragen und muss zudem noch deutlich gekennzeichnet werden. Beachten Sie bitte, dass es für spezielle Ladungen noch speziellere Vorschriften geben kann. Informieren Sie sich zeitgerecht vor einem Transport.

Irrtum, Ladung breiter wie Fahrzeug, brauchst entsprechende Warntafeln und auch eine Beleuchtung. nach vorne weiß nach hinten rot