Pilotenausbildung lufthansa? Welchen schulabschluss?
Hallo, ich will schon seid meinem 2. lebensjahr ein pilot werden und wollte mal fragen,welchen schulabschluss man für eine ausbildung bei der lufthansa braucht? Ein studium braucht man nicht. Reicht fachoberschulreife oder muss ich die hochschulreife machen?
Bitte nur die,die es wirklich wissen
4 Antworten
Seit Deinem 2. Lebensjahr willst Du Pilot werden? Das nehme ich Dir nicht ab, schließlich wurdest Du zu der Zeit noch von Deiner Mutter umsorgt und wusstest gar nicht, dass es Piloten gibt.
Da die Frage hier seit Bestehen von GF - seit dem letzten Jahrtausend? - immer und immer wieder gestellt wird, bleibt die Antwort immer gleich: Schau einfach auf der LH-Seite nach.
Was ist daran so schwierig? Da Du es nicht schaffst, durch eigene Recherche auf der LH-Seite eine Antwort zu bekommen, ist der Job nichts für Dich und Du würdest eine Ausbildung sowieso nicht bestehen.
nein da habe ich mich schon immer für flugzeuge interessiert
Also wenn du es nicht mal schafft selbst auf die Lufthansa bzw. Be-Lufthansa Seite zu schauen, kannst es ja gleich knicken.
Fachhochschulreife. Aber bis mindestens 2018 kannste es Knicken und selbst Dan müssen die ran die schon länger warten.
Offenbar ist hier wie so oft der Unterschied zwischen der Fachhochschulreife und der fachgebundenen Hochschulreife nicht bekannt.
LH verlangt die Allgemeine Hochschulreife, wenn ich die Seite richtig gelesen habe:
"Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Kein N.C."
FHR geht auch, aber nur mit dem Nachweis der Berechtigung zum Hochschulstudium. Das sollte man dann aber auch in seiner Antwort mit angeben, denn die FHR alleine reicht eben nicht aus.
Ob die Einschränkung jetzt sinnvoll ist oder nicht, ist eine andere Sache, die hier nicht weiter interessiert.
Fachhochschulreife reicht aus.
http://www.lufthansa-pilot.de/bewerbung/voraussetzungen/voraussetzungen.php
Viel Glück!
Das stimmt aber so nicht, wenn man genauer liest. FHR geht, aber nur mit dem Nachweis der Berechtigung zu einem Hochschulstudium, sprich, dem Nachweis, dass die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife erworben wurde.
Oder habe ich da den falschen Absatz gelesen?