Pflichtstunden im Garten, dürfen die mein vorraus gezahltes Geld einbehalten?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Geht es noch? Ihr bezahlt erst mal 120€ und die Arbeit erledigt dann ein fremder Trupp?

Wo wurde das beschlossen? In einer Hauptversammlung? Zu der satzungsgemäß eingeladen wurde? Dieser Beschluß wurde notariell beglaubigt und beim Amtsgericht hinterlegt in eurer Satzung?

Nur dann mußt du bezahlen. Sonst nicht.

Also geh zum Amtsgericht, sieh dir die aktuelle Satzung an und wenn du darin nichts findest, kann dir keiner was.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, Fremde nur, wenn die Gartenfreunde nicht mehr dazu in der Lage sind, also alt und krank. Und das bist Du ja nicht.In Verein und Kleingartenanlage gibt es so viele unterschiedliche Auf- gaben, dass für jeden die Möglichkeit besteht, der Verpflichtung nachzukommen, z. B. als Standbetreuer beim Gartenfest, beim Streichen einer Gartenbank oder anderen altersgerechten Arbeiten. Man sollte auch bedenken, dass Gemein- schaftsarbeit das Gemeinschaftsleben fördert und viele Gartenfreunde sich ausgegrenzt füh1en würden, wenn sie nicht mehr dazu herangezogen würden.

Auf die Befreiung von Pflichtstunden hat der Gartenfreund, auch wenn er betagt oder behindert sein sollte, keinen durchsetzbaren Rechtsanspruch.

http://www.rechtsnormen-im-kleingartenwesen.gaerten-in-pomssen.de/Gemeinschaftsarbeit.html

Woher ich das weiß:Recherche

Gartenhose 
Beitragsersteller
 28.10.2018, 17:32

Wir haben 380 Gärten und Sommerfest da bekommen wir kein Pflichtstunden gutgeschrieben ist alles umsonst wenn du es nicht willst kommt ein anderer,unser Vorstand ist zum ..... vor allem möchte er nicht Belästigt werden

0
DogDiego  28.10.2018, 17:35
@Gartenhose

Die nächste Jahreshauptversammlung kommt und damit sicher auch die nächsten Vorstandswahlen.

1

Die Pflichtstunden per EInschreiben anbieten und die Zahlung ablehnen. Vrher die Satzung mal genau lesen


Gartenhose 
Beitragsersteller
 28.10.2018, 17:24

Wir müssen laut Vorstand die Zahlung bis Februar bezahlen sonst droht der mit einen Anwalt,und bis Oktober mussten die gemacht sein dann hast dein Geld wieder bekommen

0
Jesaya007  28.10.2018, 17:27
@Gartenhose

Naja, wir haben Ende Oktober. Wenn du dich nicht dran gehalten hast und die Stunden gemacht hast, dann ist der Verein wohl im Recht. Sollte in der Satzung stehen „bis Ende des Jahres“, dann sieht es wieder gut für dich aus.

0
topbaugutachter  28.10.2018, 19:20
@Gartenhose

Üblicherweise fallen Arbeiten nicht in den letzen beiden Monaten an. Hat man dir also Arbeit angeboten und du hattest keine Lust braucht du jetzt nicht kommen.

0
Gartenhose 
Beitragsersteller
 29.10.2018, 16:48
@Jesaya007

Ich mache meine Stunden immer April-Mai und bis Oktober muss man fertig sein, da dann keine Arbeiten mehr gemacht werden,ist Winterpause bis April lg

0
Jesaya007  29.10.2018, 16:59
@Gartenhose

Ach so. In der Frage hab ich das so verstanden, dass du sie noch nicht gemacht hast und jetzt halt für dieses Jahr nicht mehr machen kannst. Aber du meinst ab sofort ist es gar nicht mehr vorgesehen dass ihr nächstes Jahr Stunden macht, trotzdem aber zahlen müsst? Dann müsste das aber in der Satzung geändert werden. So einfach ist das nicht wenn der Verein da plötzlich was ändern will.

0
Gartenhose 
Beitragsersteller
 29.10.2018, 20:55
@Jesaya007

So ist es,die Anlage ist über 90 Jahre alt und es wurden immer Stunden gemacht und der jetzt dran ist will das nicht mehr,ich weiß auch warum,will es aber nicht laut sagen,ich weiß nur 378×120.00 Euro

Lieben Dank

0
Jesaya007  29.10.2018, 21:39
@Gartenhose

Hm. Da solltet ihr euch aber mal mit allen zusammen setzen. Sicherlich bist du ja nicht die einzige, die das nicht so einfach hinnehmen will? Guckt euch die Satzung des Vereins noch mal genau an und sprecht den Vorsitzenden gemeinsam darauf an. So ein neuer Beschluss kann in einem Verein nicht von einer Person alleine getroffen werden. Da muss der Vorstand zustimmen. Sollte die Satzung daraufhin tatsächlich geändert werden, muss es jedem Mitglied ermöglicht sein, die Mitgliedschaft zu beenden.

0

erhellendes dazu steht sicherlich in der Satzung des Vereins


Gartenhose 
Beitragsersteller
 28.10.2018, 17:06

In der Satzung steht machen oder bezahlen,das interessiert unseren Vorstand aber nicht

0
Leisewolke  28.10.2018, 17:10
@Gartenhose

Leider / zum Glück muss sich auf der Vorstand an die Satzung halten .Einfach ein nettes Schreiben aufsetzen , Laut § blabla ist es so und so , und du möchtest gerne ... , dann muss er schriftlich dazu Stellung nehmen .

2