pflichtgebet abgebrochen?

2 Antworten

Um 4:30 Uhr früh muss man noch keine Gebete nachholen. Gebete holt man spätestens bis zur islamischen Mitternacht nach.

Ist das aus einem Grund nicht geschehen, und du willst dennoch nachholen, dann gibt es keine Pflicht, dies um 4:30 Uhr in der Frühe zu tun. Das kannst du später tun. Beten in der Früh' musst du nur das Fajr-Gebet. Und das dürfte auch bei dir momentan noch nicht um 4:30 Uhr sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Wenn man nicht im stehen beten kann aus gesundheitlichen gründen, kann man es auch in einer anderen position machen.