Pflegeperson und Minijob?

1 Antwort

Das zaehlt nicht als normales Einkommen, obwohl man als Pflegeperson auch Beitreage fuer die Rentenversicherung erhaelt. Man hat zB nach der Taetigkeit als Pflegeperson keinen Anspruch auf ALG1, auch wenn man jahrelang als solche taetig war.

Das Pflegegeld fuer Angehoerige (und Bekannte) ist eigentlich eine Leistung fuer die pflegebeduerftige Person. Auf deren Konto wird der Betrag auch ueberwiesen. Was die Pflegebeduerftige dann mit dem Geld macht, ist kein normales Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhaeltnis. Es ist eine Art monatliche Schenkung, aber eben anders.

Deswegen aendert sich an den eigenen Versicherungen nicht viel, man muss es aber in der Steuererklaerung angeben, falls der Freibetrag ueberschritten wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung