Pflegekostenübernahme der Lebensgefährtin bei einem Landwirt?

2 Antworten

Solange die nicht verheiratet sind, muss dein Vater gar nichts.


Mayer422 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 20:52

Hallo kessie, nein verheiratet sind sie nicht leben aber seit 25 Jahren unter einem Dach deshalb denke ich muss er die Pflegekosten für sie übernehmen oder nicht?

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Kessie1  24.07.2024, 20:54
@Mayer422

Als wenn das bei Landwirten nicht anders ist, dann nicht. Nur weil man ein Paar ist, muss man nicht für den Anderen einstehen im Pflegefall. Das müssen ihre Verwandten dann übernehmen, wenn die die Voraussetzungen vorliegen haben. Sie und dein Vater sind weder verwandt noch verheiratet, was einen Unterhaltsanspruch begründen würde.

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Mayer422 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 21:04
@Kessie1

Wird ein Ehegatte oder Lebenspartner pflegebedürftig, so ist sein Lebensgefährte generell dazu verpflichtet, die Kosten für die Pflege zu tragen, wenn es ihm möglich ist.

Zitat Google, das irritiert mich einfach 🤷

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Kessie1  24.07.2024, 21:14
@Mayer422

Das überrascht mich jetzt in der Tat. Aber nach dem Sozialhilferecht, scheint es da in der Tat keinen Unterschied zu geben.

Damit muss auch eine nichteheliche Lebensgemeinschaft damit rechnen, dass dem nicht ehelichen Partner das Fortbestehen einer Einsatzgemeinschaft zugerechnet wird, bei der man Einsatz und Verwertung des Vermögens für zumutbar hält, wenn
nicht ausdrücklich eine Lösung aus der Beziehung, zum Beispiel durch Aufgabe oder Räumung der Wohnung dokumentiert und nachgewiesen wird, dass der nicht eheliche Partner den Einsatz seines Vermögens verweigert (SG Karlsruhe vom 14.08.2015 – Az.S I SO 1225/15).
Der Einsatz des eigenen Vermögens für die Heimunterbringung des Partners kann also vermieden werden, indem man die Wohngemeinschaft aufgibt und in eine eigene Wohnung zieht und klar zum Ausdruck bringt, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht weiterführen zu wollen und man den finanziellen Einsatz des eigenen Vermögens verweigert.

https://www.familienrecht-ehlers.de/2017/03/muss-ich-fuer-die-heimkosten-meines-lebensgefaehrten-meiner-lebensgefaehrtin-mein-vermoegen-einsetzen/

Zumal man ja über die Jahre keinerlei steuerliche Vorteile hatte durch das Zusammenleben. Vielleicht wäre es wichtig, wenn man das Ganze als WG deklariert, damit so was eben nicht passiert.

Denn so gesehen kann dein Vater sie ja auch jederzeit rauswerfen, wenn sie keinen Mietvertrag hätte mit ihm.

Da solltet ihr euch in der Tat nochmal von einem Anwalt eingehend beraten lassen.

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Ja genau der Betrieb ist zu verwerten, da es kein Haupterwerb ist, ist es keine Benachteiligung da ein Einkommen durch Beruf gesichert.

Härtefall, wird hier nicht greifen, da der Betrieb nicht nötig ist.


Mayer422 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 20:54

Hallo, also müssen wir unseren landwirtschaftlichen Betrieb verkaufen wenn es so kommen würde das die Lebensgefährtin ins Pflegeheim müsste? Die Hofstelle selbst darf man behalten? Ist das das sogenannte Schonvermögen? Weil wir ja selbst in dem Haus wohnen

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Mayer422 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 21:12
@StRiW

Haus und Hofstelle darf man behalten? Die Landwirtschaftlichen Flächen müssen verkauft werden im Härtefall hab ich das so richtig verstanden?

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StRiW  24.07.2024, 21:25
@Mayer422

Darf man im Härtefall behalten,.wenn die Landwirtschaft zum Haupterwerb betrieben wird.

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Mayer422 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 21:28
@StRiW

Und wenn die Landwirtschaft in Nebenerwerb weiter betrieben wird muss dann Haus und Hofstelle wo man selber lebt auch verkauft werden?

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StRiW  24.07.2024, 21:34
@Mayer422

Das Wohnhaus nicht, Hoffläche wahrscheinlich nicht, Ländereien wahrscheinlich schon.

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StRiW  24.07.2024, 21:47
@StRiW

Warum nicht mit den Erlösen des Betriebes Rücklagen bilden, eine Versicherung zur Pflegegeldergänzung abschließen.

So kann man den Betrieb schützen. Für Vater und Lebensgefährtin.

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Mayer422 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 22:37
@StRiW

Ansich eine gute Idee! Nur leider reicht das erwirtschaftete Geld bei einem relativ kleinen Betrieb gerade Mal so die laufenden Kosten zu decken

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StRiW  24.07.2024, 22:52
@Mayer422

Dann Kosten minimieren um den Betrieb zu sichern.

Auch bei einem Nebenerwerb, muss was hängen bleiben.

Eigentlich sogar mehr als beim kleinen Haupterwerb, da andere Lohnstruckturen.

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