Pflegefachfrau-/mann - Ausbildung verkürzen nach Pflegeberufsgesetz?
Hallo zusammen,
ich bin am Anfang des 2. Ausbildungsjahres zur Pflegefachfrau und möchte meine Ausbildung um 12 Monate verkürzen.
Laut §8 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist eine Ausbildungsverkürzung möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 8 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer
(1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und der Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungsdauer zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Dauer erreicht wird.
(3) Für die Entscheidung über die Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer kann der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Empfehlungen beschließen.
Da ich bereits mein Abitur (anerkannte Hochschulreife) abgeschlossen habe, erfüllt dies einen Verkürzungsgrund. Daher habe ich den Antrag auf Ausbildungsverkürzung bei meinem Ausbilder eingereicht. Leider erhielt ich die Antwort, dass eine Verkürzung der Ausbildung zur Pflegefachfrau nicht möglich sei, basierend auf §6 des Pflegeberufegesetzes (PflBG).
Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG)
§ 6 Dauer und Struktur der Ausbildung
(1) Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung; der Anteil der praktischen Ausbildung überwiegt.
Die beiden Gesetze scheinen im Widerspruch zueinander zu stehen: §8 Abs. 1 des BBiG ermöglicht eine Verkürzung, während §6 des PflBG dies ausschließt.
An wen kann ich mich wenden, um diese rechtliche Frage zu klären? Sollte ich einen spezialisierten Anwalt aufsuchen oder gibt es eine andere Stelle, die hierbei weiterhelfen kann?
Viele Grüße
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
das Abitur ist kein Verkürzungsgrund und befähigt nicht diesen Beruf durch das Abitur.
Das Fachliche fehlt dir dann ! denn darauf kommt das an, und nicht das Wissen des Abiturs.
Falsches verstehen dieses Berufes !
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Für die Pflegeausbildung gilt primär das Pflegeberufegesetz, nicht das Berufsbildungsgesetz.
Praktisch wäre eine Verkürzung auch ziemlich unwahrscheinlich, weil du Pflichtstunden in der Praxis (insbesondere in den Außeneinsätzen) erfüllen musst.
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Wende dich doch an deine Schule oder an deine Praxisanleiter.
Praktisch halte ich eine Verkürzung aber für unrealistisch. Der Lehrstoff wird nacheinander gelehrt und ist jetzt schon unnötig (gar unvorteilhaft) komprimiert.
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Das habe ich bereits - leider sind diese nicht kooperativ und unterstützend. Ich will hierbei nicht nachgeben und benötige Rechtsbeihilfe. Im besten Fall wäre eine kostenlose Beratungsstelle hilfreich, die solche Themen betreut. Leider ist mir nicht bekannt, dass es sowas gibt - oder doch?
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Das wird nicht nötig sein, weil du die Voraussetzungen für eine Verkürzung nach dem Pflegeberufegesetz nicht erfüllst:
PflBG
§ 12 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
(1) Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Teile einer Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei Dritteln der Dauer einer Ausbildung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 anrechnen. Das Erreichen des Ausbildungsziels darf durch die Anrechnung nicht gefährdet werden.
(2) Ausbildungen, die die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 als Mindestanforderungen beschlossenen „Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege“ (BAnz AT 17.02.2016 B3) erfüllen, sind auf Antrag auf ein Drittel der Dauer der Ausbildung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 anzurechnen.
https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/__12.html
Das Abitur ist kein Verkürzungsgrund.
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Meine Frage zielt aber insbesondere darauf ab, eine geeigneten Ansprechpartner zur Klärung der rechtlichen Fragen zu finden. Hast du eine Idee, bei welcher Stelle/Anwalt man sich hierzu melden könnte?